Bezugsrechte: Erklärung, Funktion, Verkauf und Auswirkungen auf Aktionäre

justTRADEWenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführt, erfolgt dies über die Ausgabe neuer Anteilscheine, also Aktien, an bestehende und neue Aktionäre.

Hierbei haben in aller Regel die bestehenden Aktionäre ein Vorrecht, d.h. erst wenn über die bestehenden Aktionäre nicht genügend frisches Kapital eingesammelt werden kann, werden Aktien auch neuen Aktionären angeboten.

Um dieses Vorrecht sicherzustellen, erfolgt eine Kapitalerhöhung bei deutschen Gesellschaften in aller Regel in einem zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt werden Bezugsrechte an die bestehenden Aktionäre ausgegeben, im zweiten Schritt dann die neuen Aktien.

Aber was sind Bezugsrechte und wie funktionieren sie? Welche Bedeutung haben die Begriffe Weisung, Option oder Kapitalmaßnahme? Auf diese Fragen gehen wir im folgenden Artikel ein.

 

Was sind Bezugsrechte und wie funktionieren sie?

Bezugsrechte dienen der Wahrung der Interessen der bestehenden Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung. Sie sind damit ein wesentliches Instrument für Aktiengesellschaften, um im Rahmen einer Kapitalerhöhung ihre Kapitalbasis zu stärken.

Das Vorrecht der bestehenden Aktionäre besteht darin, dass sie vorab die Gelegenheit bekommen, neue Aktien zu beziehen, sodass ihre Anteile an der Gesellschaft nicht verwässert werden – heißt, dass ihr prozentualer Anteil an der Gesellschaft nach der Kapitalerhöhung genau dem Anteil vor der Kapitalerhöhung entspricht.

Die bestehenden Aktionäre können sozusagen neue Aktien in Bezug auf ihren bisherigen Aktienbestand erwerben.

Bezugsrechte repräsentieren nicht nur eine finanzielle Chance, sondern auch eine potenzielle Herausforderung, je nachdem, wie man sie anwendet. Durch das Erlangen eines soliden Verständnisses zu Bezugsrechten, ihrer Funktionsweise und ihrer Bedeutung können Anleger ihre Investitionsentscheidungen optimieren und ihr Portfolio effektiver steuern.

Bezugsrechte werden üblicherweise im Verhältnis zur Anzahl der gehaltenen Aktien ausgegeben. So würde man beispielsweise für jede gehaltene Aktie ein Bezugsrecht erhalten. Mit diesen Bezugsrechten können die Aktionäre an der Kapitalerhöhung teilnehmen.

Als Aktionär ist es unerlässlich, sich ständig über seine Werte im Depot zu informieren. Insbesondere im Falle einer bevorstehenden Kapitalmaßnahme sollte man sich umfassend informieren und abwägen, ob es sinnvoll ist, zusätzliches Geld im Rahmen der Kapitalerhöhung bereitzustellen.

Alternativ besteht in der Regel die Möglichkeit, die Bezugsrechte zu verkaufen und den Erlös für den Kauf weiterer Aktien zu verwenden.

 

Bezugsrechte – Auswirkungen auf Aktionäre bei Kapitalerhöhungen

Bezugsrechte bieten dem Aktionär das Recht, neue Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben und haben daher direkte Auswirkungen auf das Portfolio des Aktionärs. Dabei werden die neuen Aktien immer in einem bestimmten Verhältnis ausgegeben.

Beispielsweise erhielten Aktionäre der TUI AG im März 2023 für jede gehaltene TUI-Aktie ein Bezugsrecht. Angenommen, ein Anleger besaß 100 TUI-Aktien, dann erhielt er dementsprechend 100 Bezugsrechte durch seine Depotbank eingebucht.

Das Bezugsverhältnis war in diesem Fall jedoch recht ungewöhnlich: Für drei Bezugsrechte bekam der Aktionär das Recht auf acht neue Aktien.

Zusätzlich zum Tausch der Bezugsrechte gegen neue Aktien fiel in diesem Fall eine Zuzahlung von 5,55€ pro neuer Aktie an. Wenn der Aktionär sich entschieden hätte, alle seine Bezugsrechte einzusetzen, wäre die Rechnung relativ einfach: Die 100 Bezugsrechte geteilt durch drei ergibt in vollen Zahlen 33, dann 33 mal die 8 Stücke ergibt 264.

Es muss stets abgerundet werden, auf den nächsten – hier – durch drei teilbaren Wert, also 33. 99 Bezugsrechte hätten also gegen 264 neue Aktien eingetauscht werden können, ein Bezugsrecht wäre übrig geblieben.

Allerdings hätte der Aktionär dann 5,55€ pro neuer Aktie zahlen müssen, also 264 mal 5,55€.

 

100 Aktien = 100 Bezugsrechte

100 Bezugsrechte / 3 = 33 * 8 = 264 Aktien

Zuzahlung 264 Aktien * 5,55 € = 1.465,20 €

 

Die Überlegung für den Aktionär ist in einem solchen Fall, ob der Verkauf von drei Bezugsrechten an der Börse, die für den Bezug einer Aktie benötigt werden, plus die zusätzlichen 5,55 Euro pro Aktie, mehr oder weniger wert ist als der aktuelle Börsenwert. Dies ist die entscheidende Berechnung, die ein Aktionär durchführen sollte.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Wert der Bezugsrechte häufig zu Beginn der Zeichnungs- oder Weisungsphase höher ist und im Laufe der Zeit sinkt.

 

 

Schlüsselpunkte für Aktionäre: Was Aktionäre bei Bezugsrechten beachten sollten

Es gibt einige Schlüsselfaktoren, die Aktionäre bei Bezugsrechten berücksichtigen sollten:

  • Die Entscheidung zur Teilnahme:

    Es ist wichtig, eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen und zu prüfen, ob sich der Bezug neuer Aktien finanziell lohnt.

  • Die Weisungsfrist:

    Aktionäre müssen sicherstellen, dass sie ihre Weisungen rechtzeitig einreichen.

  • Teilweisungen:

    Es ist möglich, nur einen Teil der Bezugsrechte zu nutzen und den Rest zu verkaufen. Wichtig ist hierbei, die Weisung zuerst zu erteilen und zu warten, bis sie bestätigt wurde, bevor der Verkauf der übrigen Bezugsrechte erfolgt.

  • Kontodeckung:

    Wenn die Weisung mit einer zusätzlichen Zahlung verbunden ist, muss der Aktionär dafür sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Umsetzung ausreichend gedeckt ist.

 

Der Verkauf von Bezugsrechten: Was ist eine Teilweisung?

Es besteht durchaus die Möglichkeit, nur einen Teil der Bezugsrechte zu nutzen und den Rest zu verkaufen. Nehmen wir erneut das Beispiel eines Aktionärs mit 100 TUI-Aktien und entsprechend 100 Bezugsrechten. Der Aktionär hätte sich dafür entscheiden können, nur 50 seiner Bezugsrechte einzusetzen und den Rest zu verkaufen.

Dieses Verfahren erfordert jedoch sorgfältiges Vorgehen. Der Aktionär sollte darauf achten, nicht zu viele Bezugsrechte zu veräußern und das Bezugsverhältnis zu beachten, damit ihm noch genügend Bezugsrechte für die Weisung verbleiben.

 

Was ist eine Operation Blanche?

Einige Aktionäre möchten keine zusätzliche Liquidität für den Erwerb der neuen Aktien aufwenden. In solchen Fällen haben sie die Möglichkeit, ihre bestehenden Bezugsrechte zu nutzen, um sich die erforderlichen Mittel zu beschaffen. Dieses Verfahren wird als “Operation Blanche” bezeichnet.

Hierbei veräußern die Aktionäre so viele ihrer bestehenden Bezugsrechte über die Börse, dass der erzielte Verkaufserlös ausreicht, um den Ausgabepreis für eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu decken. Mit dem Erlös können sie somit die Teilnahme an der Kapitalerhöhung finanzieren, ohne zusätzliche finanzielle Mittel aufbringen zu müssen.

Im Detail bedeutet dies, dass der Aktionär einen Teil seiner Bezugsrechte verkauft, um ausreichend Kapital für den Erwerb der ihm zustehenden neuen Aktien zu erhalten. Die Anzahl der verkauften Bezugsrechte wird so berechnet, dass der Verkaufserlös genau den Kaufpreis der gewünschten neuen Aktien abdeckt.

Eine Operation Blanche ermöglicht es den Aktionären somit an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, ohne selbst zusätzliches Geld investieren zu müssen. Es handelt sich um eine komplexere Methode, um dennoch von den Vorteilen einer Kapitalerhöhung zu profitieren, ohne die eigene Liquidität zu beanspruchen.

Der Aktionär sollte seine Entscheidung jedoch sorgfältig abwägen, da der Verkauf der Bezugsrechte seinen Anteil an der Gesellschaft beeinflusst.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bezugsrechte die Möglichkeit für Aktionäre darstellen, an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen und ihr Portfolio zu erweitern.

Sie erfordern jedoch ein hohes Maß an Informationsaufnahme und eine sorgfältige Abwägung der finanziellen Auswirkungen.

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