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CeFDex: Neues Verbraucherschutzgesetz wird ab dem 1. August bei vielen Online-Kunden zu Verunsicherungen führen
Am 1. August wird das "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr" in Kraft treten. Für die Finanzbranche fällt die Umsetzung des Gesetzes unter den Begriff der "ButtonLösung". Im formalen Gesetzestext heißt dies, dass bei einem Finanzgeschäft der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist. „Die Verwirrung bei Kunden von Direktbanken, Onlinebrokern und CFD-Anbietern ist damit absehbar“, sagt Harald Patt, Vorstand der Wertpapierhandelsbank CeFDex AG, „Weder sind Free Trades, also ohne Transaktionskosten durchgeführte Geschäfte klar zu identifizieren, noch hilft diese Lösung aktiven Anlegern beim Durchführen ihrer Kauf- oder Verkaufsaufträge.“ CeFDex sieht in dem neuen Gesetz eine Überregulierung eines an sich bereits gut regulierten Marktes.
„Anders als bei einem Interessenten, der zu einem Finanzdienstleister noch keine Geschäftsbeziehung hat, geht der Kunde bei einem Broker oder einer Bank diese Beziehung sehr bewusst mit der Eröffnung eines Kontos ein“, erklärt Harald Patt. „Das Kosten entstehen, ist jedem Kunden bewusst.“ Jemand der Wertpapiere handeln möchte, sucht seine Bank gezielt aus und wird neben einer umfänglichen Aufklärung durch das Institut auch über das Preis-Leistungsverhältnis in Kenntnis gesetzt. „In Zukunft wird auf jedem Kauf- oder Verkaufs-Button der Zusatz „kostenpflichtig“ stehen, unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit ihrer Auftragserteilung tatsächlich Kosten anfallen.“, sagt der CeFDexVorstand. „Wir erwarten hier eine erhebliche Verunsicherung der Kunden und sehr viele Rückfragen. Diese Gesetzesänderung hat im Rahmen des Online-Brokerage-Geschäftes für den Kunden keinerlei Mehrwert. Im Gegenteil, es wird sich eher negativ auswirken.“