Sicher bezahlen im Urlaub
Kokospalmen, Strand und Meer – aber kein Geld für ein erfrischendes Getränk im Schatten? Damit Urlauber in der Ferne nicht plötzlich mit leeren Taschen dastehen, sollten sie ihre Reisekasse planen. Mit diesen Zahlungsmitteln im Gepäck sind sie auf der sicheren Seite.
Welches ist das sicherste Zahlungsmittel im Ausland? „Bargeld“, meinen knapp 35 Prozent der Verbraucher laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank. Kein anderes Reisezahlungsmittel wird von so vielen Befragten als besonders sicher eingestuft. Mit einigem Abstand folgen die Kreditkarte mit 21 Prozent und das kontaktlose Bezahlen per NFC-Technologie mit 17 Prozent.
Die Umfrage zeigt, dass 41 Prozent so viel Bargeld mit auf Reisen nehmen, dass es mindestens für die meisten Ausgaben reicht. In der Gruppe der Befragten, die Bargeld als sicherstes Reisezahlungsmittel einschätzen, steigt der Anteil derer, die (sehr) viel Bargeld mitnehmen, sogar auf 61 Prozent.
Nur Bares ist Wahres?
„Tatsächlich ist Bargeld das unsicherste Zahlungsmittel im Urlaub. Wenn es verloren geht oder gestohlen wird, gibt es dafür keinen Ersatz“, betont Martina Brand. „Urlauberinnen und Urlauber sollten deshalb besser nur einen überschaubaren Betrag in der Landeswährung im Gepäck haben, um zum Beispiel das Taxi zum Hotel und Trinkgelder bezahlen zu können.“
Vor Ort könne man bei Bedarf am Geldautomaten Bargeld abheben, sollte aber möglichst auf einen Mix von bargeldlosen Zahlverfahren setzen.
Bargeldlos glücklich
Welche Bankkarten im Ausland akzeptiert werden, hängt maßgeblich vom Reiseziel ab. Innerhalb Europas ist die Girokarte das am meisten verbreitete Zahlungsmittel. Bei Reisen außerhalb Europas muss eine Kreditkarte ins Gepäck. Mastercard- oder Visa-Kreditkarten verfügen über eine besonders hohe Akzeptanz, um weltweit zu bezahlen und an Automaten Bargeld abzuheben.
„Der Vorteil von Bankkarten oder Smartphones mit NFC-Funktion gegenüber Bargeld ist, dass der Schaden für den Kunden auf 50 Euro begrenzt ist, falls die Karte oder das mobile Gerät missbräuchlich verwendet wird“, sagt Martina Brand.
Voraussetzung sei, dass der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt und beispielsweise die PIN zusammen mit der Bankkarte verwahrt habe.
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