Das neue Heizungsgesetz im Überblick – die wichtigsten Punkte und die Kritik der Opposition

Finanznachrichten: Nach einer langen und kontroversen Debatte wurde das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen (Video weiter unten).

Es hat weitreichende Auswirkungen für Eigentümer, Mieter und die Energiewirtschaft.

Das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) wird ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Einige Bestimmungen werden jedoch erst in den Folgejahren umgesetzt.

 

Kernpunkt des Heizungsgesetz:

Ab 2024 müssen Neubauten Heizungen haben, die zu mindestens 65% mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

 

Welche Heizungstypen sind erlaubt?

Zulässig sind elektrische Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie und Hybridheizungen.

Wasserstofftaugliche Gasheizungen und moderne Ölheizungen sind unter bestimmten Bedingungen auch erlaubt.

 

 

Bestehende Heizungsanlagen:

Aktuelle Öl- und Gasheizungen können weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden.

Keine unmittelbare Austauschpflicht.

 

Kommunale Wärmepläne:

Große Städte haben bis 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis 2028, um ihre Wärmepläne zu erstellen.

Diese Pläne werden bestimmen, wann und wie der Umstieg auf 65% erneuerbare Energie für bestehende Gebäude umgesetzt wird.

 

Übergangsfristen:

Bei irreparablen Schäden gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren für den Einbau von Heizungen, die nicht den 65% erneuerbaren Energieanforderungen entsprechen.

 

Auswirkungen auf Mieter:

Das Gesetz schützt Mieter, indem es Regelungen zur Kostenumlegung bei Modernisierungsmaßnahmen festlegt. Es gibt auch eine Kappungsgrenze für Mietsteigerungen.

 

Förderungen für Eigentümer:

Aufgrund steigender Heizungskosten bietet der Staat Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen an.

 

Aussichten für fossile Brennstoffe:

Laut Gesetz wird die Heizung mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt sein.

Ab 2045 muss ausschließlich mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

 

Neu: Beratungspflicht

Mit dem neu verabschiedeten Gesetz kommt auch eine Beratungspflicht ins Spiel. Beim Einbau neuer Heizungen besteht eine Beratungspflicht, um Eigentümer über Wärmepläne und potenzielle Kostenrisiken zu informieren.

Diese wird relevant, sobald der Einbau von Heizsystemen ansteht, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen arbeiten.

Ziel der Beratung sei es, auf mögliche wirtschaftliche Nachteile, vor allem im Kontext der steigenden CO₂-Steuer, hinzuweisen und die spezifische Wärmeplanung der jeweiligen Kommune zu erörtern.

Unternehmen, die solche Systeme installieren, sind zudem verpflichtet, schriftlich auf diese Beratungspflicht hinzuweisen.

Ein Großteil dieser Beratungsgespräche wird voraussichtlich in Verbraucherzentralen durchgeführt.

Es bliebt abzuwarten, wie diese Beratungspflicht dann in der Praxis umgesetzt wird …

 

Kritik am neuen Heizungsgesetz:

Naturgemäß sehen die Oppositionsparteien grundsätzlich Massnahmen der Regierung kritisch.

Doch was genau sagt die Opposition zum neuen Heizungsgesetz?

 

CDU/CSU:

„Es gibt Angst in der Bevölkerung“, so ein sichtlich aufgebrachter Alexander Dobrindt (CSU) in Richtung der Ampel-Parteien.

Das Heizungsgesetz sei „der Gipfel der Respektlosigkeit“ gegenüber den Bürgern.

Daher ginge es „nicht darum, wie man es verändern kann, sondern darum, daß es wieder abgeschafft werden muß“.

 

Freie Wähler:

Hans Friedl, Sprecher für Bauen, Wohnen und Verbraucherschutz der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, meint:

„Habeck hat es tatsächlich getan – das Heizungsgesetz wurde durch den Bundestag gepeitscht und ist nun beschlossene Sache. Damit beweist die Ampelkoalition einmal mehr, dass sie den Willen der überwältigenden Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin zu ignorieren gedenkt. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion nimmt dies mit Bedauern zur Kenntnis, denn das Gesetz ist kleinteilig, hoch bürokratisch sowie dirigistisch und daher nicht praxistauglich.

 

 

AfD:

Der Abgeordnete Steffen Kotre kritisiert, dass die Bundesregierung damit die soziale Marktwirtschaft aufgäbe und Deutschland direkt in eine Mangelwirtschaft führe.

Er warnt vor Verarmung und Enteignung.

 

Linke:

Dietmar Bartsch von der Partei Die Linke kritisiert:

„Ein solches Verfahren habe ich seit 1989 noch nicht einmal erlebt!“

Weiter kritisiert er, dass die Ampel-Regierung trotz roter Karte aus der Bevölkerung nicht bereit sei etwas zu ändern.

„Es gibt keine Veränderung, selbst Komma-Fehler wollen Sie nicht verändern.“

 

 

Und auch die Verbände sind erzürnt:

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Debatte zum Heizungsgesetz im Bundestag:

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