Im Erbstreit auf der Gewinnerseite

Erben müssen ihr Recht oft erst erstreiten. Umso bitterer ist die Erkenntnis, dass berechtigte Ansprüche häufig unerfüllt bleiben, wenn Gebühren und Prozessrisiko eine unüberwindbare Hürde darstellen. Eine Prozessfinanzierung kann die Lösung sein.

Die Anfragen zu Erbrechtsfällen bei der Allianz ProzessFinanz GmbH nehmen deutlich zu. Daher war auch das Erbrecht Schwerpunktthema auf dem diesjährigen Gesprächsforum der Allianz ProzessFinanz am 20. und 21. Juni 2009 in Kempfenhausen. Mehr als 30 Fachanwälte und namhafte Referenten nahmen teil. Nicht einmal die Hälfte der Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland hat bisher Erfahrungen mit Prozessfinanzierung gemacht oder hat diese überhaupt erwogen, so das Team von Allianz ProzessFinanz.

In den kommenden fünf Jahren stehen mehr als eine Billion Euro an Vermögen allein bei privaten Haushalten in Deutschland zum Vererben an. Davon entfällt knapp die Hälfte auf Immobilien. „Und plötzlich sind Verwandte, die jahrelang keinerlei Kontakt hatten, in einer Erbengemeinschaft vereint und sollen gemeinsam über Vermögenswerte disponieren“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Eversberg, Geschäftsführer der Allianz ProzessFinanz GmbH. Das funktioniere nur selten und in vielen Fällen bleibe nur der Gang vor das Gericht.

Rechtsschutz gilt nicht bei Erbstreitigkeiten

Wenn es zum Beispiel um das „Erbe aus Stein“ geht, türmen sich rasch stattliche Streitwerte und im Gefolge auch beträchtliche Kosten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung auf. Was viele nicht wissen: Eine Rechtsschutzversicherung tritt hier nicht ein, denn Erbstreitigkeiten sind nicht versicherbar.

Nicht wenige Erbberechtigte schrecken vor dem hohen Kostenrisiko zurück und bleiben mit ihren Ansprüchen auf der Strecke. „Hier können wir mit einer Prozessfinanzierung unterstützen und den Betroffenen ihren Zugang zum Recht verschaffen“, so Rechtsanwalt Max Klessinger, Experte für Erbrecht bei Allianz ProzessFinanz.

Hohe Erfolgsquote der Allianz ProzessFinanz

„Der Fall wird uns über einen Anwalt oder eine Anwältin vorgelegt. Wir prüfen sodann, ob er sich für eine Finanzierung eignet,“ so Klessinger weiter. Diese Leistung ist kostenfrei. Lediglich wenn der Rechtsstreit gewonnen wird, erhält die Allianz eine Beteiligung am realisierten Erfolg. Und der Anspruchsteller erhält zugleich auch eine realistische Beurteilung seiner Erfolgschancen.

Wird die Prozessfinanzierung übernommen, kann der Anspruchsteller dem Ausgang gelassen entgegensehen, denn die Erfolgsquote der Allianz ProzessFinanz von über 80 Prozent spricht für sich. Und im Falle einer Niederlage vor Gericht trägt der Finanzierer das gesamte Kostenrisiko.

Über Chancen der Prozessfinanzierung aufklären

„Unser Gesprächsforum in Kempfenhausen dient dem intensiven Austausch unter Anwaltskollegen,“ so Eversberg abschließend. „Wir wollen aber auch verstärkt die Öffentlichkeit über Möglichkeiten und Chancen einer Prozessfinanzierung aufklären. Denn wir sind überzeugt, dass die Einschaltung eines seriösen Prozessfinanzierers in absehbarer Zeit zur Normalität gehören wird.“

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