Laufzeitfonds: Fester Rückzahlungstermin schützt nicht in jedem Fall vor Wertschwankungen

Manche Investmentfonds tragen eine Jahreszahl im Namen. Oft handelt es sich dabei um sogenannte Laufzeitfonds, die das Geld ihrer Anleger meist in börsennotierte Schuldverschreibungen investieren und deshalb zur Gattung der Rentenfonds zählen. Doch im Gegensatz zu herkömmlichen Fonds haben sie von vornherein eine begrenzte Lebensdauer: Am Ende der Laufzeit veräußert die Fondsgesellschaft alle im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere und verteilt das Guthaben an die Anteilseigner. Oft setzt sich das Wertpapierportfolio des Fonds aber ohnehin so zusammen, dass die Fälligkeit der Schuldverschreibungen möglichst genau mit dem Auflösungsdatum übereinstimmt.

Das Verkaufsargument der Anbieter: Mit solchen Fonds könne der Anleger von den jährlichen Zinsausschüttungen profitieren und am Ende mit einer sicheren Rückzahlung rechnen. Doch Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch diese Finanzprodukte keine hundertprozentige Sicherheit garantieren.

So kann ein Laufzeitfonds etwa spürbare Verluste verbuchen, wenn einer der Anleiheschuldner zahlungsunfähig wird. Darüber hinaus können während der Laufzeit Wertschwankungen anfallen – je nach aktueller Lage am Zinsmarkt. Denn ähnlich wie herkömmliche Rentenfonds verzeichnen auch Laufzeitfonds Kursverluste, wenn das Zinsniveau ansteigt. Erst wenn die Fälligkeit der Schuldverschreibungen näher rückt, werden diese Verluste nach und nach wieder aufgeholt.

Zwar können die meisten Laufzeitfonds auch vor der Fälligkeit jederzeit zum aktuellen Anteilwert an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden. Bei manchen fallen dann allerdings gesonderte Rücknahmegebühren an. Anleger sollten deshalb schon beim Kauf solcher Produkte auf die Bedingungen bei der vorzeitigen Rückgabe achten.

Fazit: Laufzeitfonds können sinnvoll sein, wenn der Anleger von vornherein einen entsprechenden Anlagezeitraum anvisiert hat und er bei der Anlage in Rentenfonds das Kursrisiko minimieren will. Allerdings bleibt sowohl ein Verlustrisiko bei einem vorzeitigen Verkauf als auch das Risiko eines Ausfalls einzelner Anleiheschuldner bestehen.

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