Neue Regeln für CFD Anbieter – ESMA-Regularien gelten ab dem 1. August 2018
Die europäische Finanzbehörde ESMA hat am 01. Juni 2018 beschlossen, dass zum 01. August 2018 folgende neue Regeln für den Handel mit CFDs gelten.
Hebel-Obergrenzen (Leverage-Limits (siehe auch: Definition Leverage deutsch)) zwischen 30:1 und 2:1 bei Eröffnung einer Position durch Kleinanleger, die von der Volatilität des Basiswerts abhängig sind:
- 30:1 für Hauptwährungspaare;
- 20:1 für andere Währungspaare, Gold und wichtige Indizes
- 10:1 für Rohstoffe (außer Gold) und andere Aktienindizes
- 5:1 für Einzelwertpapiere und andere Basiswerte
- 2:1 für Kryptowährungen
Weitere Massnahmen, die CFD Anbieter einhalten müssen:
- Margin-Glattstellungsvorschrift (Margin-Close-out) auf Einzelkontobasis. Dabei wird der Prozentsatz der Margin, bei dem CFD-Anbieter ein oder mehrere CFD eines Kleinanlegers glattstellen müssen, standardisiert (50 % der erforderlichen Mindest-Margin)
- Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis. Durch diese Maßnahme wird eine einheitliche Verlustbegrenzung für Kleinanleger gewährleistet
- Anreizbeschränkung für CFD-Handel
- Standardisierte Risikowarnung, aus der u. a. der Prozentsatz der Kleinanlegerkonten des CFD-Anbieters hervorgeht, in denen Verluste verzeichnet werden
Bitte überprüfen Sie bei der Wahl eines CFD-Brokers, ob diese Regularien eingehalten werden!
Hier finden Sie einen CFD Broker Vergleich sowie einen Vergleich der CFD-Handelsplattformen.
Disclaimer & Risikohinweis
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