Risikofaktoren für die private Altersvorsorge

ProLife: Dass die Bezüge aus der gesetzlichen Rente zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel sind, dürfte mittlerweile ein offenes Geheimnis sein.

Umso wichtiger ist nach wie vor die private Altersvorsorge, um den Lebensstandard im wohlverdienten Ruhestand einigermaßen erhalten zu können.

Fatal ist jedoch zu sehen, wie der deutsche Sparer seine private Altersvorsorge strukturiert hat.

Ein Löwenanteil des Geldes ist nämlich immer noch, trotz Rekordinflation und Euroabwertung, in Geldversprechen investiert.

Geldversprechen sind Vermögenswerte, die auf einem zukünftigen Versprechen basieren, das von einer dritten Institution in einer bestimmten Währung gemacht wird.

Diese dritten Institutionen können Banken, Versicherungen oder im Falle der gesetzlichen Rente auch der Staat sein.

Allen diesen Geldversprechen ist gemein, dass zwar eine bestimmte Kapitalsumme für die Zukunft versprochen wird, aber keine Garantie dafür besteht, welche Kaufkraft dieses Vermögen zum Zeitpunkt der Auszahlung haben wird.

 

Altersvorsorge auf Inflationsschutz prüfen

Und hier stoßen wir bereits auf das erste große Problem. In einer Zeit, in der jeder von Resilienz spricht, sollte auch die private Altersvorsorge auf ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber der laufenden Kaufkraftentwertung geprüft werden.

In den letzten Monaten hat diese Entwertung ungeahnte Ausmaße angenommen und wird in den kommenden Jahren weiterhin dazu führen, dass die Nettorealverzinsung von klassischen Geldversprechen (laufende Rendite abzüglich Kosten und offizieller Inflation) deutlich im negativen Bereich liegt.

Die Entwertung der Vermögen des Sparers ist die größte Gefahr für die private Altersvorsorge aufgrund der sich potenzierenden Inflationsspirale.

Ich nenne diesen Effekt den umgekehrten Zinseszinseffekt, der dazu führt, dass auf die ohnehin schon hohe Inflationsrate im vergangenen Jahr eine weitere, nicht zu verachtende Kaufkraftentwertung hinzukommt.

 

Staatliche Begierde nach angespartem Kapital

Aber nicht nur die Entwertung der Vermögen stellt eine fundamentale Gefahr für den Vermögensaufbau dar, sondern auch die staatliche Begierde nach dem angesparten Kapital wird immer größer.

Das ist nur allzu verständlich, denn der großzügige Umgang mit der Vergabe von Geldern durch die aktuelle Ampel-Regierung wird in Zukunft, auch wenn das heute noch kaum ein Regierungsvertreter wahrhaben möchte, bezahlt werden müssen. Was liegt da näher, als auf Sichteinlagen bei Banken und Versicherungen zuzugreifen?

Während bei einer Zwangshypothek auf Immobilien oder einer einmaligen Vermögensabgabe zunächst eine aufwendige Bewertung des Vermögens stattfinden muss, bevor eine Besteuerung erfolgen kann, sind Rückkaufswerte in Versicherungen und Bankguthaben sofort bewertbar und einsehbar.

Und auch die Zugriffsmöglichkeiten sind bereits vorhanden.

Mit dem § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Lebensversicherungsreformgesetz oder dem Risikobegrenzungsgesetz, die im Übrigen alle unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes lanciert wurden, sind alle Grundlagen für einen schnellen Zugriff auf einen Großteil des Vermögens, die in solchen Geldversprechen geparkt sind, geschaffen worden.

 

Bloße Theorie? Leider weit gefehlt.

Sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland werden diese vermeintlichen Verbraucherschutzrichtlinien immer häufiger gegen den Verbraucher eingesetzt.

Jüngstes Beispiel ist die Schieflage des italienischen Lebensversicherers “Eurovita”. Hier haben Versicherungsnehmer aktuell keine Möglichkeit, an ihr Geld zu kommen.

Egal ob die Versicherung regulär abläuft, man gerne kündigen würde oder von seinem Ableben Gebrauch macht, die Versicherung ist von der italienischen Finanzmarktaufsicht dazu angehalten, keine Zahlungen an ihre Kunden zu tätigen.

Die Versicherungsnehmer hingegen müssen weiter brav ihre monatlichen Zahlungen tätigen. Wie heißt es so schön: “Alle für einen”.

Der Grund dieser Schieflage der Versicherung, und das ist der dritte Punkt, ist symbolisch für die verfehlte Anlagepolitik der Versicherungen und auch der Banken, aus welcher die aktuelle Bankenkrise resultiert.

 

 

Versicherer haben in den letzten Jahren massenhaft das Deckungskapital ihrer Kunden in Staatsanleihen “investiert”. Zu diesem Schritt wurden, zumindest die deutschen Lebensversicherer, vom Gesetzgeber sogar gezwungen, um eine zu riskante Anlagepolitik der Versicherungskonzerne zu verhindern.

Diese Regulatorik schlägt jetzt mit voller Härte zurück. Der rasche Zinsanstieg hat zu einem ebenso fulminanten Absturz der fairen Werte der Staatsanleihen geführt. Kein Problem, wenn man die Anleihen bis zur Endfälligkeit hält.

Wenn aber die Anleihen vorzeitig veräußert werden müssen, wie das aktuell der Fall ist, führt das dazu, dass die Liquidität, um das Geld der Kunden zur Verfügung zu stellen, schlichtweg fehlt.

Wer jetzt denkt, dass bei einer Pleite der Versicherung die gesetzliche oder die private Einlagensicherung greift, der hat leider auch weit gefehlt.

Während die gesetzliche Einlagensicherung für Investment- und Kapitalanlagegesellschaften noch nie Anwendung fand, wurde nun auch mit der letzten Novelle des Bundesverbandes der deutschen Banken die private Einlagensicherung für unter anderem Investment- und Versicherungsgesellschaften komplett abgeschafft.

 

Fazit

Wir müssen mehr privat vorsorgen, um die immer größer werdende finanzielle Lücke im Alter kompensieren zu können. Auf die gesetzliche Rente und staatliche Unterstützungsprogramme ist kein Verlass mehr!

Umso wichtiger ist ein gezieltes Augenmerk auf die Vermögensallokation im eigenen Portfolio der privaten Altersvorsorge.

Hier ist es wichtig, sich aus den Fängen der Währungsunsicherheiten, der Kaufkraftentwertung und der politischen Einflussnahme zu befreien. Eine fundamentale Allokation in Sachwerte stabilisiert das Portfolio und führt neben grundsätzlicher Unabhängigkeit vor allem zu einem generationenübergreifenden Vermögenserhalt.

Wenn Sie noch solche Geldversprechen in Ihrem Portfolio Ihr Eigen nennen sollten, müssen Sie schnellstmöglich aktiv werden, um weiterem Vermögensverlust Einhalt zu gebieten.

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