Schwarzes Versicherungskennzeichen? Das müssen Sie jetzt tun!
Württembergische Versicherung: Wenn am 1. März 2018 die neue Mopedsaison startet, heißt es für Roller- und Mopedfahrer: das alte, schwarze Versicherungskennzeichen abschrauben und das neue, blaue Schild montieren. Darauf weist die Württembergische Versicherung, Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hin.
Versicherungskennzeichen genügt
Moped, Mofa, Mokick oder Roller können ohne amtliche Zulassung gefahren werden. Es genügt ein Versicherungskennzeichen kombiniert mit einer Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und bezahlt den Schaden, den man einem anderen zufügt.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Hagel oder Überschwemmung, gibt es eine Teilkaskoversicherung. Sie bezahlt auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten, schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, hat jedoch keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich überdies strafbar. Die neuen, blauen Versicherungskennzeichen gibt es ab sofort zum Beispiel bei den Generalagenturen der Württembergischen Versicherung.
Betriebserlaubnis
Wichtig ist es auch, die Betriebserlaubnis stets mit sich zu führen, denn sie identifiziert den Fahrer als Eigentümer des Zweirads. Das heißt: Wer im Besitz dieses Dokuments ist, gilt als dessen Eigentümer. Deshalb ist es für den Fall eines Diebstahls ratsam, dieses Schriftstück nie im Helmfach aufzubewahren.
Die Betriebserlaubnis enthält außerdem Angaben über die für das Moped zugelassenen Bauteile. Da die Sicherheit eines Mopeds nur garantiert ist, wenn es den eingetragenen Angaben in der Betriebserlaubnis entspricht, sind unerlaubte technische Veränderungen wie etwa die Erhöhung der Geschwindigkeit zu unterlassen.
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