Steuerfrist erneut verlängert – Rente wird erhöht

ARAG: Die allgemeine Abgabepflicht für die Einkommenssteuer 2021 wird nach Auskunft der ARAG Experten im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes erneut verlängert. Normalerweise müsste die Steuererklärung für 2021 bis zum 31. Juli beim Finanzamt vorliegen, nun haben Steuerzahler bis 31. Oktober 2022 Zeit.

Wer einen Steuerberater hat oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat sogar Zeit bis August 2023.

Die ARAG Experten raten allerdings zur Einhaltung dieser Fristen, da es ansonsten durch Verspätungszuschläge teuer werden kann.

 

Steuerfreiheit bleibt Sportvereinen erhalten

Obwohl kürzlich ein Golfverein laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: V R 48/20 (V R 20/17)) Umsatzsteuer auf zusätzliche Leistungen wie z. B. die Vermietung von Caddys, den Verkauf von Schlägern oder Einnahmen aus Startgeldern zahlen musste, können gemeinnützige Sportvereine auch künftig davon ausgehen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu bleiben, wenn sie Leistungen im engen Zusammenhang mit dem Sport anbieten.

Auch mit Steuernachzahlungen ist laut ARAG Experten nicht zu rechnen.

 

 

Rente wird erhöht

Zum 1. Juli steigen laut ARAG Experten die Altersrenten. In Westdeutschland erhalten Rentner dann 5,35 Prozent mehr; in Ostdeutschland gibt es 6,12 Prozent mehr Rente.

Der aktuelle Rentenwert beträgt damit im Westen 36,02 Euro und im Osten 35,52 Euro.

Spätestens zum 1. Juli 2024 soll die Angleichung für die neuen Bundesländer abgeschlossen sein.

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