Steuergelder sparen – Welche Ausgaben Sie absetzen können

Targobank: Bald ist es wieder soweit: Die jährliche Abgabe der Steuererklärung für zahlreiche Arbeitnehmer naht. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand – Wir zeigen, welche Ausgaben Sie absetzen können.

Arbeitnehmer sind in der Regel nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet und viele verzichten deshalb darauf. Das Ausfüllen der Formulare empfinden sie als lästig. Doch für die meisten Angestellten würde sich die investierte Zeit lohnen. Das Finanzamt erstattete laut Statistischem Bundesamt allein im Jahr 2017 jedem Arbeitnehmer im Schnitt 935 Euro. Geld, das man gut in die private Altersvorsorge oder in passende Geldanlagen stecken könnte.

Der Pauschbetrag von 1.000 Euro wird ohne Nachweis schon bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Wer für den Beruf mehr ausgegeben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen jeden weiteren Cent bei der Steuererklärung geltend machen.

1. Werbungskosten
Zu den wichtigsten Ausgaben gehören die Werbungskosten. Dazu zählen etwa Fahrt- und Reisekosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten.

2. Einkünfte aus Kapitalvermögen
Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, muss diese versteuern. Wer zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hat, etwa weil er vergessen hat, bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich die zu viel gezahlten Steuern über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen.

3. Altersvorsorgeprodukte
Auch mit staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente lassen sich Steuern sparen. Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Die jährliche Grundzulage beträgt pro Person 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt werden. Die Höhe Ihres Steuervorteils hängt vom Einkommensteuersatz ab. Steuern werden zudem erst in der Auszahlungsphase fällig.

4. Sonderausgaben
Auch Sonderausgaben senken die Steuerlast. Hierzu zählen der Unterhalt für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehe- oder Lebenspartner, Kinderbetreuungskosten, Kosten von bis zu 6.000 Euro jährlich für Ihre eigene Berufsausbildung wie das Erststudium und die erste Berufsausbildung sowie die Kirchensteuer.

 

 

5. Vorsorgeaufwendungen
Gelder für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen gehören ebenfalls dazu. Auch einzelne Versicherungen können im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

6. Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen wie die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes können zudem ebenso angegeben werden, wie Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene.

Ein Tipp zum Schluss:
Übrigens kann noch bis zum 31.12.2018 rückwirkend eine Steuererklärung für das Jahr 2014 eingereicht werden. Für die folgenden Jahre ebenfalls, sofern noch keine Steuererklärung für diese Jahre eingereicht wurde. Der Bundesfinanzhof hat per Gesetz 2009 die Frist für rückwirkende Steuererklärungen von zwei auf vier Jahre angehoben. Geld, das man nicht verschenken sollte.

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