Vollkaskoschutz auch für den Pkw-Anhänger?

ARAG Versicherung: Wer mit einem Anhänger einen Unfall mit dem eigenen Pkw verursacht, kann nicht damit rechnen, dass die Vollkaskoversicherung für die Schäden geradesteht. Dabei verweisen die ARAG Experten auf die Ausschlussklausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

 

Die besagt, dass Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkungen geschehen, nicht versichert sind. In einem konkreten Fall hatte ein Mann beim Rückwärtssetzen mit dem Anhänger den hinteren Kotflügel seines Wagens beschädigt. Die Vollkaskoversicherung verweigerte jedoch die Zahlung und verwies auf die AKB (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 128/14).

 

 

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