Was bei einem Sterbefall zu tun ist

ERGODirekt Versicherung: Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets ein schmerzlicher Einschnitt. Den meisten dürfte es schwer fallen, in der akuten Trauer an bürokratische Dinge zu denken. Dennoch sind Behördengänge zu erledigen, persönliche Papiere und die Online-Accounts des Verstorbenen zusammenzutragen sowie Banken und Institutionen zu informieren.

 

Sterbefall – was ist zu beachten?
Viele Dinge müssen nun vor allem auch in aller Eile vonstattengehen: Adressen von Verwandten und Freunden sind zusammenzustellen, die Trauerkarten müssen geschrieben werden. Vor allem aber ist die Beerdigung zu organisieren. Sie soll zu etwas ganz Besonderem werden und dem Verstorbenen einen würdigen und einzigartigen Abschied geben.

Nach dem Tod eines lieben Menschen warten viele Aufgaben auf die Angehörigen. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, wo sich der Todesfall ereignet hat: Wenn das Familienmitglied in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben ist, kümmert sich die Verwaltung um die notwendigen Formalitäten.

 

Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss grundsätzlich ein Arzt benachrichtigt werden – entweder der Hausarzt oder der Notarzt. Denn nur ein Mediziner ist berechtigt, den Totenschein auszustellen. "Ein wichtiger Ansprechpartner für die Angehörigen ist dann zudem der Bestatter. Er kann viele Aufgaben und Wege übernehmen und weiß, woran zu denken ist", sagt Andrea König-Uber, Expertin für Sterbegeldversicherungen bei den ERGO Direkt Versicherungen.

 

Ihr Tipp: Ist eine Sterbegeldpolice vorhanden, sollte die Versicherungsgesellschaft kurzfristig informiert werden, damit auf die Hinterbliebenen zumindest keine finanziellen Belastungen durch die Beisetzung zukommen.

Hat der Verstorbene keine eigenen Wünsche geäußert, können die Angehörigen die Bestattungsform festlegen und über Ort und Zeitpunkt der Beisetzung entscheiden. Die Bekanntgabe des Todesfalls kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Angehörige und Freunde werden per Trauerbrief benachrichtigt, die Todesanzeige in der Tageszeitung erreicht einen großen Kreis von Menschen.

Behördengänge lassen sich nicht vermeiden
Als nächstes sollten Behörden, Versicherungen und Vereine, bei denen der Verstorbene gemeldet ist, über dessen Tod informiert werden. Für Behördengänge werden verschiedene Unterlagen des Verstorbenen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich für Ledige die Geburtsurkunde, für Verheiratete die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch sowie bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil.

Nur bei Vorlage dieser Dokumente kann das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen. Danach sind die finanziellen Dinge zu regeln: Dafür benötigen die Angehörigen die Rentenmitteilungen des Verstorbenen und sein Testament, den Krankenversicherungsnachweis und alle weiteren Versicherungspolicen – insbesondere die Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen.

Digitalen Nachlass nicht vergessen!
Hat der Verstorbene Benutzerkonten und Daten im Internet? Auch diese Inhalte werden vererbt und müssen geregelt werden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Checkliste für den Digitalen Nachlass – Tipps für Hinterbliebene zusammengestellt. Sie hilft, an alles Wichtige bei der Regelung des digitalen Nachlass eines lieben Menschen zu denken – Schritt für Schritt.

Trauerkultur im Wandel
Bei der konkreten Form des Abschieds haben die Angehörigen heute viele Freiheiten. Die Trauerkultur befindet sich hierzulande im Wandel – mit regionalen Unterschieden, wie die ausgebildete Stuttgarter Theologin und Bestattungsunternehmerin Andrea Maria Haller betont. Nach ihren Worten ist die Zahl der traditionellen Erdbestattungen rückläufig, die Feuerbestattung und das Urnengrab gewinnen stark an Bedeutung.

 

Dies gelte besonders für die neuen Bundesländer, während sich in Süddeutschland Erd- und Feuerbestattung die Waage halten. "Aber auch neue Bestattungsformen wie Baumbestattungen erleben einen starken Zulauf", so Andrea Maria Haller.

Die Hinterbliebenen sollten sich trotz aller bürokratischen Dinge, die zu erledigen sind, genügend Zeit für den Abschied nehmen. "Denn Menschen sind in ihrer Trauer so einzigartig und individuell wie sonst in ihrem Leben auch", betont Andrea Maria Haller. Ein wichtiges Element für die persönliche Gestaltung der Trauerfeier könne die Musikauswahl sein.

 

Mit Musik verbinde man viele Emotionen und Erinnerungen. Man könne in der Trauerfeier auch Bilder oder eine Collage aufstellen, die aus dem Leben des Verstorbenen erzählen.

Sterbegeldvorsorge in jedem Alter möglich
Bestattungsunternehmen helfen dabei, den letzten Weg nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, und kümmern sich um die Formalien. Neben aller Trauer ist ein Todesfall stets auch mit Bürokratie und nicht zuletzt mit Kosten verbunden. Summen von 5.000 Euro kommen dabei schnell zusammen.

 

Vielen ist es wichtig, ihren Angehörigen diese finanzielle Belastung zu ersparen und entsprechend vorzusorgen. Je früher man sich darum kümmert, etwa in Form einer Sterbegeldversicherung, desto geringer ist auch der eigene finanzielle Aufwand pro Monat.

"Aber auch im Alter ist es noch möglich und sinnvoll, eine Police abzuschließen", erklärt Andrea König-Uber von ERGO Direkt Versicherungen. "So gibt es zum Beispiel einen Tarif, der schon nach einjähriger Aufbauzeit im Todesfall die vollen Leistungen erbringt."

Ihre Empfehlung: Wenn man bereits zu Lebzeiten eine bezugsberechtigte Person bestimmt, vereinfacht und beschleunigt dies die Bearbeitung durch die Versicherung im Todesfall. Es werden nur eine Kopie der Sterbeurkunde, die Bankverbindung und die Unterschrift der bezugsberechtigten Person benötigt. "Wir geben das Versprechen, die Leistung einer Sterbegeldversicherung bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb von zehn Tagen auszuzahlen", versichert Andrea König-Uber.

 

 

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