Im Ausland zum Zahnarzt – Das ist zu beachten!

ERGODirekt Versicherung: Sie denken über eine Zahnbehandlung im europäischen oder außereuropäischen Ausland nach? Oder Sie wollen Ihren Zahnersatz außerhalb Deutschlands anfertigen lassen? Da gibt es einiges zu beachten.

 

Vor der Behandlung

  • Informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die Behandlung und fragen Sie, ob und in welcher Höhe sie einen Zuschuss zahlt.
  • Wichtig für Ihre künftige Urlaubsplanung: Klären Sie mit dem behandelnden Zahnarzt, ob Folgebehandlungen nötig sind und wenn ja, in welchem Abstand.
  • Bei Sprachbarrieren: Lassen Sie Fachausdrücke vor der Behandlung übersetzen, vor allem bei aufwendigeren Maßnahmen wie der Anpassung von Inlays und Kronen.


Vor Ort

  • Lassen Sie sich die Unterlagen zur Behandlung aushändigen.
  • Klären Sie, welche Garantieregelungen für die verwendeten Laborerzeugnisse gelten.
  • Fragen Sie den Zahnarzt nach möglichen Haftungsansprüchen.
  • Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, haben Sie bereits die größten Hürden genommen.


Bezahlt die Krankenkasse den Zuschuss und/oder die Zahnbehandlung, wenn ich im Ausland zum Zahnarzt gehe?
Informieren Sie Ihre GKV immer vorab über geplante Zahnbehandlungen. Bezuschussbare Behandlungen genehmigt die GKV nur im Voraus, nicht nachträglich.

Ohne Heil-und Kostenplan zahlt die GKV innerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe der deutschen Behandlungskosten. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Diese informiert Sie auch über die Kostenerstattung, wenn ein Heil- und Kostenplan erforderlich ist.

Welche Länder kommen für eine Zahnbehandlung in Frage?
Jede GKV (gesetzliche Krankenversicherung) entscheidet individuell, in welchen Ländern sie eine Behandlung bezuschusst.

Kann ich im Ausland zu jedem Zahnarzt gehen?
Ja.

Was darf der Zahnarzt im Ausland behandeln, damit es von der Krankenkasse erstattet wird?
Generell darf er alle medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen durchführen, die im Leistungskatalog der GKV stehen. Erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer GKV.

Kann der Zahnarzt im Ausland eine in Deutschland begonnene Behandlung fortsetzen?
Ja. Fragen Sie bei Ihrer GKV nach, wie sie in diesem Fall die Kosten verrechnet.

Kann die Nachsorge zu einer im Ausland durchgeführten Zahnbehandlung von einem deutschen Zahnarzt übernommen werden?
Im Allgemeinen ja. Die Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen, da der Zahnarzt in Deutschland sie nicht über die GKV abrechnen kann.

Was kann ich tun, wenn die Zahnbehandlung im Ausland mangelhaft ist? Wer zahlt, wenn mein Zahnarzt in Deutschland dieselbe Behandlung noch einmal durchführen muss?
In Deutschland haben Sie in so einem Fall Gewährleistungsansprüche. Über die Regelungen im Ausland sollten Sie sich vor dem Zahnarztbesuch informieren. Die Kosten für die Wiederholung der Behandlung müssen Sie selbst tragen.

Gibt es Kooperationen von deutschen und ausländischen Zahnärzten?
Generell ja. Es gibt auch Kooperationen von deutschen Zahnärzten und ausländischen Zahnlaboren.

Wie viel leistet meine Zahn-Zusatzversicherung bei Behandlungen im Ausland?
Je nach Tarif gemäß den Versicherungsbedingungen.

Was, wenn mir im Ausland nur teurere Behandlungsmethoden angeboten werden?
Holen Sie am besten weitere Angebote zum Vergleich ein.

Kann der Zahnarzt im Ausland einen Heil- und Kostenplan erstellen?
Ja.

Sind die Zahnarztkosten im Ausland ähnlich wie in Deutschland?
Die Kosten sind meist niedriger.

 

Zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland
Sie planen einen Urlaub im Ausland und überlegen schon fleißig, was Sie dort alles unternehmen wollen? Eine Zahnbehandlung steht wahrscheinlich nicht auf Ihrer Liste. Deshalb sollten Sie für den Notfall vorbereitet sein.

So manch ein Urlaubstag wurde schon wegen plötzlicher Zahnschmerzen in einem Wartezimmer verbracht. Wenn dann zu den Schmerzen auch noch Schwierigkeiten bei der Verständigung kommen, wird es richtig unangenehm.

Die richtige Vorbereitung
Auslandsreisen benötigen eine gewisse Planung und Vorbereitung. Haben Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)? Diese ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte integriert. Damit können Sie in den meisten europäischen Ländern Leistungen in Anspruch nehmen. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder nach Tunesien benötigen Sie weiterhin einen Auslandskrankenschein, den Sie bei Ihrer GKV anfordern können.

Vor Reisebeginn nicht vergessen:

  • Fragen Sie bei Ihrer GKV nach, welche Behandlungen übernommen werden bzw. ausgeschlossen sind.
  • Müssen Sie die GKV informieren, bevor Sie im Ausland zum Zahnarzt gehen?
  • Gibt es Listen von Zahnärzten, die Sie bei einem Notfall im Urlaub aufsuchen können?


Was Sie vor Ort beachten müssen
Lassen Sie sich alle Unterlagen zur Behandlung geben. Erkundigen Sie sich bei Zahnersatz nach der Garantie für Laborerzeugnisse.     Bei einer schmerzstillenden Behandlung ist Ihre Auslandskrankenversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten.

 

 

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