Wer blockiert Erbengemeinschaften?

Deutsches Institut für Altersvorsorge: Mitglieder einer Erbengemeinschaft, denen ein hoher Anteil des Vermögens zusteht, blockieren häufiger die Aufteilung der Erbschaft.

Das ergab die Auswertung von Erbengemeinschaften im jüngsten DIA-Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“, das zusammen mit der ErbTeilung GmbH in Weilheim aufgelegt worden ist.

Miterben, die einen 50-Prozent-Anteil besitzen, stehen mit rund 39 Prozent an der Spitze der Streithansel.

„Die Zahlen des DIA-Dossiers zeigen, dass Erben mit einem großen Erbanteil ihre vermeintliche zahlenmäßige Überlegenheit und die für sie daraus abgeleitete Vormachtstellung gegenüber den Miterben mit geringeren Erbanteilen ausnutzen“, erklärt Manfred Gabler, Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH.

„Sie versuchen, den Ton in der Erbengemeinschaft anzugeben, und üben dafür nicht selten Druck auf die anderen Miterben aus, um das eigene Ziel durchsetzen zu können. Gelingt dies nicht, so verhindern sie durch ihre Blockadehaltung die Aufteilung des Nachlasses und Auflösung der Gemeinschaft.“

Auch die Auswertung der Verwandtschaftsverhältnisse unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft zeigt einen klaren Schwerpunkt: Bei 68 Prozent aller Fälle sind eigene Geschwister diejenigen, die durch ihre fehlende Zustimmung eine Auflösung der Erbengemeinschaft bewusst verhindern und über lange Zeit blockieren.

Bemerkenswert ist jedoch auch ein mit knapp zehn Prozent großer Anteil von „nicht verwandten“ Fremden, die wegen fehlender familiärer Verbundenheit keine Notwendigkeit sehen, durch ihre Mitwirkung eine zügige Auflösung der Erbengemeinschaft zu ermöglichen.

Der jeweils überlebende Elternteil sucht dagegen nur in geringem Umfang Streit mit den weiteren Erben – die Mutter in rund vier Prozent, der Vater in zwei Prozent der Fälle.

„Auf den ersten Blick überrascht das Ergebnis, weil man vermuten könnte, dass Fremde am häufigsten Streitigkeiten in den Familienverband bringen würden“, gibt Manfred Gabler zu bedenken.

„Doch bei genauerer Betrachtung brechen in vielen Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte Wunden wieder auf, die zu Lebzeiten des Erblassers unter den Tisch gekehrt wurden“, hat er in vielen Fällen beobachtet.

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