Wie Banken die Protokollpflicht aushebeln

Sich nicht mehr selbst um die eigene Geldanlage kümmern zu müssen und dennoch gute Erträge einzufahren – davon träumen viele Anleger. Und sie fühlen sich oft geschmeichelt, wenn die Hausbank ihnen den Einstieg in eine Vermögensverwaltung anbietet. Schließlich waren solche Offerten in der Vergangenheit meist der gehobenen Klientel vorbehalten, die über ein Vermögen im höheren sechsstelligen Euro-Bereich verfügt.

Allerdings erhalten die normalen Kunden keine wirklich individuelle Kapitalverwaltung, sondern nur ein standardisiertes Modell, das auf einer Anlage in Investmentfonds basiert. Anleger haben dabei meist die Wahl zwischen drei oder vier verschiedenen Risikoprofilen. Das Ausmaß der Risikobereitschaft wird üblicherweise durch die Höhe des maximalen Anteils an Aktienfonds festgelegt. Mit Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags erteilt der Anleger der Bank dabei die Vollmacht, innerhalb des vereinbarten Rahmens das Geld ohne weitere Rücksprache anzulegen und umzuschichten.

Doch die Aktivitäten der Bankberater sind keineswegs uneigennützig. Die Vermögensverwaltungsmodelle bieten den Geldhäusern zwei entscheidende Vorteile, die für Anleger aber zum Fallstrick werden können:

Zum einen ist die standardisierte Vermögensverwaltung für die Bank eine bequem zu handhabende Ertragsquelle. Denn zusätzlich zu einem einmaligen Ausgabeaufschlag und den für die Verwaltung zu zahlenden Kosten, die je nach Anbieter bis zu zwei Prozent im Jahr ausmachen können, müssen oft auch noch Verwaltungsgebühren für die im Vermögenstopf enthaltenen Fonds gezahlt werden. Hinzu kommen zum Teil noch Ausgabeaufschläge für den Kauf der Einzelfonds. So sind mit der Vermögensverwaltung in aller Regel erhebliche Zusatzausgaben verbunden. Daher stellt sich die Frage, wie die Vermögensverwalter mit dieser Kostenbelastung noch eine ansehnliche Rendite erwirtschaften wollen.

Der zweite Vorteil für die Bank kann für den Kunden noch weitaus gravierendere Folgen haben: Mit dem Einstieg in die Vermögensverwaltung erteilt der Anleger dem Geldhaus einen Freibrief, im Rahmen des gewählten Anlageprofils nach eigenem Ermessen zu handeln. Zwar muss die Bank für das ursprüngliche Beratungsgespräch das seit Jahresanfang gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll erstellen. Diese Pflicht fällt jedoch für spätere Umschichtungen innerhalb der Vermögensverwaltung weg. Dadurch entledigt sich das Institut der lästigen Aufgabe, den Sinn künftiger Anlageentscheidungen begründen zu müssen. Steigt der Anleger in das Verwaltungsmodell ein, kann sich die Bank somit über weniger Bürokratie und ein deutlich geringeres Haftungsrisiko freuen.


Tipp:

Anleger, denen die Bank eine Vermögensverwaltung anbietet, sollten sich alle damit verbundenen Kosten offenlegen lassen und dabei auf eine schriftliche Dokumentation bestehen. Außerdem sollten sie gut überlegen, ob sie wirklich die Hoheit über die Verwaltung ihres Ersparten aus der Hand geben wollen. Zumal viele Profi-Verwalter in den vergangenen Jahren den Beweis schuldig geblieben sind, dass sie wirklich erfolgreicher als die Märkte agieren. Ein eigener Mix aus sicheren Zinsanlagen und breit aufgestellten Indexfonds könnte auch für Normalanleger die langfristig bessere Alternative sein.


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