Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag. Hier verpflichtet sich der Versicherer, die Interessen des Versicherten im vertraglich festgesetzten Umfang zu erbringen.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen bis zu einer bestimmten Deckungssumme die Kosten des Anwalts, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und falls nötig die Kosten des Gegners. Zudem sind minderjährige Kinder des Versicherten grundsätzlich mitversichert.
Der Leistungsfall tritt dann ein, wenn ein Rechtsschutzfall vorliegt. Die vorbeugende Rechtsberatung wird nicht von der Versicherung erfasst. Der Versicherer prüft auch, ob eine Aussicht auf Erfolg des Rechtsstreites. Oder ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln angelastet wird. Drei Beispiele für Versicherungs- und Leistungsarten lauten Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz.