VTG: Ist die Übernahme jetzt vom Tisch?
Am 1. Juli 2017 hat die VTG Aktiengesellschaft bekannt gemacht, von der CIT Group Inc, New York City, USA („CIT“), sämtliche Anteile an der CIT Rail Holdings (Europe) SAS, Paris, Frankreich, zu erwerben. Die CIT Rail Holdings (Europe) SAS ist Eigentümerin der Nacco Gruppe, einem Vermieter von Eisenbahngüterwagen in Europa mit einer Flotte von rund 14.000 Güterwagen. Der Vollzug des Erwerbs steht unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in Deutschland und Österreich.
Erhebliche Auflagen für VTG
Nach dem aktuellen Stand der Gespräche mit dem Bundeskartellamt geht der Vorstand der VTG davon aus, dass eine Freigabe der Transaktion durch das Bundeskartellamt nur unter erheblichen Auflagen erreicht werden kann. Die VTG hat dem Bundeskartellamt daher eine Veräußerung eines signifikanten Teils des zu erwerbenden Nacco-Geschäfts angeboten, der rund 30 % des Güterwagenbestandes der Nacco Gruppe umfasst. Der Vorstand erwartet, dass das Bundeskartellamt die Prüfungsfrist (Phase II) verlängern wird.
Bei einer Freigabe nach Maßgabe des vorstehenden Vorschlags muss die Umsetzung vor Vollzug der Transaktion und wirtschaftlich durch VTG erfolgen. Daher geht der Vorstand der VTG davon aus, dass die Nacco Transaktion erst im zweiten Halbjahr 2018 vollzogen werden kann.
Der EBITDA-Beitrag (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) aus der Nacco Transaktion für das Jahr 2018, den VTG bei Bekanntgabe der Transaktion für das Gesamtjahr 2018 auf circa EUR 100 Mio. vor Transaktions- und Integrationskosten schätzte, würde sich wegen dieser Verzögerung sowie aufgrund des vorstehenden Veräußerungsvorschlages deutlich reduzieren.
Weitere Aktien-News:
SMA Solar mit Absatzrekord
Talanx akquiriert Sachversicherer in der Türkei
SAP investiert 150 Mio. Euro in Innovationsstandort Frankreich
Disclaimer & Risikohinweis
Die bereitgestellten Informationen und Materialien dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Finanzberater. Leser sollten eigenverantwortlich handeln und sich umfassend informieren, insbesondere durch die Lektüre relevanter Börsenprospekte und anderer offizieller Dokumente. Für weiterführende Informationen wird empfohlen, die jeweilige Webseite des Herausgebers zu konsultieren. Der Autor übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Inhalte entstehen.
Offenlegung gemäß § 80 WpHG zwecks möglicher Interessenkonflikte: Der Autor kann in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten investiert sein. Die Autoren der Veröffentlichungen verfassen diese Informationen auf eigenes Risiko. Analysen und Einschätzungen werden nicht in Bezug auf spezifische Anlageziele und Bedürfnisse bestimmter Personen erstellt. Veröffentlichungen, die bestimmte Situationen an den Finanzmärkten kommentieren sowie allgemeine Aussagen hinsichtlich der Finanzmärkte, stellen keine Beratung dar und können nicht als solche ausgelegt werden. Der Autor haftet nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch getroffene Handlungsentscheidungen in Bezug auf die Inhalte der Veröffentlichungen entstanden sind.
Investitionen in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente sind mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Leser sollten sich der Risiken bewusst sein und vor Investitionsentscheidungen eine unabhängige und professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass vergangene Wertentwicklungen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse darstellen. Die dargestellten Informationen können durch aktuelle Entwicklungen überholt sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte übernommen.
Für weiterführende Informationen wird empfohlen, die jeweilige Webseite des Herausgebers zu konsultieren.
Themen im Artikel
Infos über Finanznachrichten
Finanznachrichten Nachrichten
-
PFOF-Verbot ab 1. Juli: Was sich für Neobroker-Kunden ändert
Zum 1. Juli 2026 endet in Deutschland eine Übergangsfrist – und mit ihr ein Stück weit das Geschäftsmodell, das den Aufstieg der Neobroker überhaupt erst...
-
Was sich im Juli 2026 ändert: 6 Änderungen, die man kennen sollte – von Rente über PFOF-Verbot bis Tankrabatt
Der Juli ist traditionell der Monat mit den meisten Gesetzesänderungen — und 2026 bildet keine Ausnahme. Millionen Rentner bekommen spürbar mehr Geld, während im Brokerage-Geschäft...
-
Bis zu 3,4% Tagesgeld – jetzt die aktuellen Tageskonditionen vergleichen
Die Zinsen für Tagesgeld und Festgeld sind weiterhin auf einem attraktiven Niveau – doch die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich. Wer jetzt nicht vergleicht,...
-
Taiwan und Korea – Die stillen Gewinner des KI-Booms
Eurizon: Betrachtet man die Region über China hinaus, bietet Asien insgesamt bedeutende Investitionsmöglichkeiten, die durch einige langfristige strukturelle Trends gestützt werden. Zwei wesentliche Faktoren stechen...
-
Anthropic vor dem Mega-IPO: Was das neue KI-Modell Claude Fable 5 damit zu tun hat
Es ist eines der spannendsten Börsen-Duelle des Jahres: Anthropic, das Unternehmen hinter dem KI-Assistenten Claude, hat vertraulich seine IPO-Unterlagen bei der US-Börsenaufsicht eingereicht – bewertet...












