Außerordentliche Hauptversammlung
Im Gegensatz zu einer i.d.R. jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, auf der u.a. über die Entlastung des Vorstands und über die Höhe der Gewinnausschüttung zu entscheiden ist, wird eine außerordentliche Hauptversammlung immer dann einberufen, wenn dringende und ungeplante Entscheidungen zu treffen sind. Ein typische Beispiel ist z.B. ein Übernahmeangebot durch ein anderes Unternehmen.
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