Welche Vor- und Nachteile hat eine Immobilien-Kapitalanlage?

Die Vorteile einer Immobilien-Kapitalanlage liegen insbesondere auf dem Raum der steuerlichen Ersparnis. Auf keinem anderen Investitionsgebiet lässt sich die Steuerlast noch so gut senken, wie bei der Immobilien-Kapitalanlage. Doch auch auf dem Gebiet der Altersvorsorge ist eine eigene Immobilie eine gute Alternative zu anderen Anlagemöglichkeiten.

Zwar sind Fonds und Aktien sicher eine lukrativere Variante, gleichzeitig sind sie aber auch mit einem erheblich höheren Risiko verbunden, das investierte Geld zu verlieren. Eine Immobilien-Kapitalanlage hingegen ermöglicht dem Anleger eine sehr große Sicherheit.

Während Geldwerte der Deflation und der Inflation unterliegen, sind Immobilien krisensicher. Ein weiterer großer Vorteil einer Immobilien-Kapitalanlage ist der langfristig zu erwartende Wertzuwachs.

Dieser Wertzuwachs hängt von zahlreichen Dingen wie der Ausstattung und der Lage der Immobilie ab und wie gut sie vermietet werden kann. Darauf sollte beim Kauf geachtet werden.

 

 

Zudem bietet eine eigene Immobilie den Vorteil, bei weiteren Kreditvorhaben immer kreditwürdig zu sein, da das Objekt als Sicherheit dient.

Wenn in eine Immobilie investiert wird, bringt das dem Besitzer enorme steuerliche Vorteile. Die Kosten für die Herstellung oder Anschaffung des Objekts kann man als Werbungskosten direkt steuerlich geltend machen.

Ebenfalls geltend gemacht werden können erhöhte Abschreibungen, die aber aufgrund der unterschiedlichen möglichen Investitionsarten variieren.

Am höchsten sind die Einsparungen beim Ankauf von denkmalgeschützten Immobilien aufgrund der hohen Werbungskosten durch Sanierung, die allerdings auch mit hohen Auflagen für solche Immobilien verbunden sind.

 

Nachteil von Immobilienanlagen

Ein Nachteil der Immobilien-Kapitalanlage ist, dass sich eine solche Anlage nur langfristig wirklich rechnet. Der gesamte Nutzen wird nur erreicht, wenn die Investition und die Steuervorteile über einen langen Zeitraum betrachtet werden.

Es besteht zwar eine staatliche Förderung für Immobilienanschaffungen, bei der aber die Fristen für private Veräußerungsgewinne Beachtung finden müssen. Denn wer frühzeitig das erworbene Objekt wieder veräußert, kann die erhalteten Steuervorteile zunichtemachen.

Wird eine vermietete Immobilie vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Jahren bereits wieder verkauft, müssen die Veräußerungsgewinne nämlich versteuert werden, wobei das Kaufvertragsdatum hierfür bindend ist.

 

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