3 Tipps zur Beseitigung von Winterschäden an Haus und Garten

ERGO: Der Winter geht zu Ende, die ersten Blumen sprießen. Doch die vergangenen Monate haben an Haus und Garten Spuren hinterlassen. Was Hausbesitzer jetzt reinigen, pflegen oder reparieren sollten, um weitergehende Schäden zu vermeiden, weiß Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO.

1. Dach überprüfen 
Sind Herbst und Winter vorbei, haben sich auf dem Dach und insbesondere in den Regenrinnen häufig Moos, Laub und Dreck angesammelt. Möglicherweise sind durch Stürme oder Kälte auch ein paar Ziegel lose oder kaputt. Über undichte Stellen am Dach kann Feuchtigkeit und als Folge davon Schimmel ins Haus kommen.

Solar- und Photovoltaikmodule sind im Frühjahr ebenfalls häufig verschmutzt oder locker. Das bedeutet unter Umständen eine reduzierte Leistung der Solaranlage.

„Zeit, das Dach zu überprüfen und gegebenenfalls Reparaturen und eine Reinigung vorzunehmen“, rät Peter Schnitzler. Doch er warnt Hausbesitzer davor, selbst auf die Leiter zu steigen: Besser ist es, einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Denn die Gefahr, auszurutschen, sich zu verletzten oder auf dem Dach etwas zu beschädigen, ist für Heimwerker groß.

 

 

2. Außenwände und Fenster inspizieren 
Hat die Kälte Schäden an der Fassade hinterlassen? Sind die Silikondichtungen an Fenstern und Türen noch dicht? Sind die Holzrahmen verzogen? „Selbst kleinste Schäden können sich über die Zeit zu einem größeren Sanierungsfall entwickeln“, weiß Schnitzler.

Anzeichen für Frostschäden sind Risse im Putz, Spuren von an der Fassade heruntergelaufenem Wasser, abgeblätterte Farbe und Salzausblühungen am Sockel. Diese weißen „Wölkchen“ sind ein Zeichen für dauerhafte Feuchtigkeit. Daher empfiehlt der ERGO Experte, einen Kontrollgang rund ums Haus zu machen und kleine Mängel entweder selbst zu beseitigen oder von einem Fachmann beheben zu lassen.

3. Hausbesitzer haben Verkehrssicherungspflicht 
Auch in den Garten sollten Hausbesitzer einen prüfenden Blick werfen: Haben Stürme oder Schnee angeknackste Äste hinterlassen, die herunterfallen könnten? Oder hat der Zaun lose Bretter?

Der Kontrollgang am Haus und im Garten dient nicht nur dazu, hohen Sanierungskosten vorzubeugen. Hausbesitzer nehmen damit auch ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht wahr. Denn fällt beispielsweise ein loser Dachziegel oder eine Solarplatte auf ein parkendes Auto, haftet der Hausbesitzer. „Gegen die finanziellen Folgen kann er sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützen“, so Schnitzler.

 

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