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Achtung: Rückabwicklung der Deutsche Börse Aktien!

Heute wurde der


Deutsche Börse AG


(“DBAG”) die Entscheidung der Europäischen Kommission, den empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange Group plc (“LSEG”) zu untersagen, förmlich zugestellt. Dadurch ist der Eintritt der Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 unmöglich geworden. Dementsprechend ist das Tauschangebot automatisch erloschen und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der LSEG vom 16. März 2016 automatisch beendet.


Tauschangebot nichtig

In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Tauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016 wird HLDCO123 PLC das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und die depotführenden Banken der Aktionäre der DBAG, die das Tauschangebot angenommen haben, anweisen, das Tauschangebot durch Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien rückabzuwickeln. Die Zurückbuchung der zum Tausch eingereichten DBAG Aktien (ISIN DE000A2AA253) in die ursprüngliche ISIN (ISIN DE0005810055) wird voraussichtlich am 3. April 2017 nach Handelsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird der Handel der zum Tausch eingereichten, unter der ISIN DE000A2AA253 geführten DBAG Aktien eingestellt.


Rückbuchung der Aktien

Die Rückbuchung und Rückübertragung ist für diejenigen DBAG Aktionäre kosten- und spesenfrei, die ihre DBAG Aktien in Girosammelverwahrung bei einer depotführenden Bank halten, vorausgesetzt, diese depotführende Bank hält die Aktien ihrerseits in einem Depot bei Clearstream.

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