Commerzbank: Zwischenstand zur comdirect Übernahme
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH:
Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, Frankfurt am Main, (die „Bieterin“) hat am 30. Oktober 2019 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der comdirect bank Aktiengesellschaft, Quickborn, („comdirect“) zum Erwerb sämtlicher nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen nennwertlosen Stückaktien (ISIN DE0005428007) („comdirect-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 11,44 je comdirect-Aktie veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme dieses Angebots endet am 6. Dezember 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. Bis zum 2. Dezember 2019, 12:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag“), ist das Angebot für insgesamt 300.348 comdirect-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,21 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der comdirect.
2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin 116.234.822 comdirect-Aktien, dies entspricht einem Anteil von ca. 82,31 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der comdirect. Die Stimmrechte aus diesen comdirect-Aktien werden der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, („Commerzbank“) einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
3. Weitere comdirect-Aktien wurden zum Meldestichtag von der Commerzbank im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit im Handelsbestand gehalten. Die von der Commerzbank im Handelsbestand gehaltenen comdirect-Aktien bleiben aufgrund einer der Bieterin von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilten Befreiung nach § 20 Abs. 1 WpÜG bis zu einer Gesamtzahl von 20.000 Stückaktien im Rahmen des Angebots bei den ergänzenden Angaben nach § 11 Abs. 4 Nr. 2 WpÜG und den Veröffentlichungspflichten nach § 23 WpÜG unberücksichtigt.
4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen comdirect-Aktien. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus comdirect-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. Sie hielten auch keine mittelbar oder unmittelbar nach §§ 38 und 39 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf comdirect.
5. Die Gesamtzahl der comdirect-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der von der Bieterin zum Meldestichtag gehaltenen comdirect-Aktien, beläuft sich auf 116.535.170 comdirect-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 82,52 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der comdirect.
Frankfurt am Main, 2. Dezember 2019 Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH
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