Der Unparteiische – Immobilienkauf mit dem Notar

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, ist an strenge vertragliche Regeln gebunden. Ohne Notar geht gesetzlich rein gar nichts. Eine Garantie für faire Kaufpreise gibt der Jurist allerdings nicht.

Sind die Kaufverhandlungen erfolgreich abgeschlossen, gilt es für alle Beteiligten, eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Vertrags sicherzustellen. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Jurist verpflichtet, unabhängig und unparteiisch beide Parteien zu beraten und über mögliche Konsequenzen gewissenhaft aufzuklären. Seine Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages liegen bei 1,5 Prozent des Kaufpreises. Weitere zusätzliche Kosten fallen bei der Bestellung eines Grundpfandrechts sowie die Eintragung in das Grundbuchamt an. “Der Notar ist aber keine Garantie für faire Regelungen”, erläutert Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. “Er klärt zwar über Konsequenzen auf, prüft jedoch nicht, ob die Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Im Zweifelsfall sollte man daher rechtzeitig einen Anwalt oder Steuerberater zurate ziehen.”


Schritt für Schritt zum Vertrag

Im ersten Gespräch teilen die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mit, sodass er den Kaufvertrag aufsetzen kann. Diesen muss er vor Unterzeichnung beiden Parteien vollständig vorlesen. Würde darauf verzichtet, wäre der Vertrag unwirksam. Erst nach Unterzeichnung und Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trägt alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch die Käufer erforderlich sind. Diese zahlen erst, wenn dem Grundstückserwerb keinerlei rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ist der Kauf abgewickelt, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, damit der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zugesandt bekommt.

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