Einbruch durch gekipptes Fenster – Zahlt die Hausratversicherung?

ERGO Versicherung: Verbraucherfrage der Woche: Steffen A. aus Hildesheim: Leider vergesse ich manchmal, das gekippte Badezimmerfenster zu schließen, bevor ich das Haus verlasse. Wenn während meiner Abwesenheit eingebrochen wird, zahlt dann meine Hausratversicherung?

 

Grob fahrlässig?
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO: Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung alle Verbrauchs- und Gebrauchsgüter sowie Wertgegenstände, die sich in einem Haushalt befinden, unter anderem im Falle eines Einbruchdiebstahls. Ein Einbruch liegt vor, wenn sich jemand mithilfe von Gewalt Zutritt zu einem verschlossenen Raum verschafft.

 

Ein voller Schadenersatz setzt aber voraus, dass der Versicherte seiner gebotenen Sorgfaltspflicht nachkommt. Können Diebe durch ein gekipptes Badezimmerfenster in die leere Wohnung einsteigen, ist das ein grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten. Der Versicherer kann dann ganz oder teilweise leistungsfrei sein, muss das grob fahrlässige Handeln jedoch beweisen.

 

Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls. Einige Versicherer bieten aber auch einen zusätzlichen Schutz an, der Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließt.

 

 

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