„Europäische Einlagensicherung ja, aber keine Zwangshaftung“


DSGV
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„Wir brauchen eine europäische Einlagensicherung, aber keine europäische Zwangshaftung. Wirksamer Sparerschutz baut auf verantwortungsvoller Geschäftspolitik und auf eigenverantwortlichen Sicherungssystemen auf“, sagte Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), vor dem Hintergrund der jüngsten Gespräche zwischen Deutschland und Frankreich.

Fahrenschon verwies auf die neuen europäischen Standards zur Einlagensicherung, die erst vor Kurzem nochmals erhöht wurden. Deutschland habe fristgemäß geliefert. „Einleger in Deutschland können sich auf wirksame Sicherungssysteme verlassen“, so Fahrenschon. Jedes Land müsse jedoch seine Hausaufgaben erledigen und die Vorgaben in den vorgeschriebenen Fristen einhalten.

„Verantwortung lässt sich nicht delegieren“, so Fahrenschon. Deswegen sei auch die These falsch, eine Bankenunion erfordere ein vergemeinschaftetes Haftungssystem für Einlagen. Das Gegenteil sei der Fall. „Nur durch eine Vielzahl von Sicherungssystemen, die europäischen Standards entsprechen, wird die Verantwortung für das Geschäftsmodell und die Risikostrategie an der richtigen Stelle wahrgenommen.“ Eine Vergemeinschaftung hingegen setze falsche Anreize, denn die Verantwortlichen würden zumindest teilweise aus der Haftung entlassen. Das dürfe die EU nicht zulassen.

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