Fanartikel am Auto: Versicherungstechnisch fahrlässig?
CosmorsDirekt
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Auf diesen Moment freuten sich Millionen von Fans: Am 10. Juni ist in Frankreich der Startschuss zur Fußball-EM gefallen. Von da an sind Autos auf deutschen Straßen nur noch mit Fanschmuck wie Fahnen oder Aufklebern unterwegs. Oder etwa nicht? Dieses Jahr haben nur 8 Prozent der deutschen Autobesitzer vor, ihren Wagen mit Fanartikeln zu schmücken. Das ergab jetzt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.
Auto bereit für ein neues Sommermärchen?!
Vor der Fußball-Weltmeisterschaft (WM) 2014 hatten noch 12 Prozent der Autofahrer angegeben, ihren Pkw in Schwarz-Rot-Gold zu verzieren. „Fandeko fürs Auto ist grundsätzlich erlaubt“, sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Wichtig sei jedoch, dass der Autoschmuck wie Fahnen oder Wimpel sicher befestigt ist, so dass er keinen Schaden an an-deren Fahrzeugen oder Personen verursacht. „Vor Überland- und Autobahnfahrten sollte Fanschmuck aus Sicherheitsgründen vorübergehend abgenommen werden“, empfiehlt Bärnhof.
„Kommt es durch wegfliegende Fandeko zu Schäden, greift zwar die
Kfz-Versicherung
(Haftpflicht) des Verursachers, jedoch nur, wenn dieser sich auch ermitteln lässt – ansonsten müssen Geschädigte selbst für die Reparatur aufkommen. Auf der sicheren Seite ist man mit einer Vollkaskoversicherung.“
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