Gemeinsamer Kredit nach Trennung: Und nun?

CreditPlus Bank: Die guten Zeiten sind vorbei, die Scheidung läuft – ein gemeinsamer Kredit auch. Aber wer von den Partnern bedient ihn nach der Trennung? Die Antwort ist einfach, doch der Teufel steckt im Detail.

Gemeinsamer Kredit nach Trennung: Zahlen muss, wer unterschrieben hat
Klar ist: Ein gemeinsamer Kredit ist nach der Scheidung ebenso abzuzahlen wie davor. Der aktuelle Familienstand ist vollkommen egal. Entscheidend ist allein, wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat. Steht lediglich ein Name darunter, muss allein sein Träger für die Schulden aufkommen.

 

Haben das Dokument die damaligen Eheleute oder Partner gemeinsam unterzeichnet, stehen auch beide in der Pflicht. Deshalb darf sich die betreffende Bank an jeden der Ex-Partner halten. Und zwar jeweils in vollem Umfang der Kreditsumme und nicht etwa nur zur Hälfte.

Die Bank darf sich den Schuldner aussuchen
Der Darlehensgeber hat hier die freie Wahl, von wem er das vorgestreckte Geld zurückfordert. Beispiel Immobilienkredit: Die Frau hat die Finanzierung einer Eigentumswohnung einst zusammen mit ihrem Mann übernommen. Nach der Trennung verlässt sie die Bleibe. Zurück bleiben der Ex-Partner – und ein gemeinsamer Kredit.

 

Der bedeutet eine monatliche Rate von 2.000 Euro. Die Bank fordert diesen Betrag von der Frau, obwohl sie selbst nicht mehr in der Wohnung lebt. Das passiert etwa, wenn ihr ehemaliger Partner die Monatsraten nicht (mehr) selbst aufbringen kann. Laut § 426 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist diese Praxis bei einem Kredit nach der Scheidung rechtens.

Ehegattenunterhalt als Strohhalm
Die Frau in dem Beispiel hat die Entscheidung hinzunehmen. Dennoch muss sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht allein auf den Raten sitzenbleiben. Sie kann sich das Geld zumindest teilweise zurückholen, falls ihr Ex-Mann ihr einen Ehegattenunterhalt gewähren muss. Davon zieht sie die Schulden einfach ab. So bleiben ihr in der Regel etwa drei Siebtel der 2.000 Euro erspart.

Zweite Möglichkeit: Die Frau verlangt Miete für die Eigentumswohnung, zum Beispiel die Hälfte der Rate, also 1.000 Euro. Dann bekommt sie immerhin mehr als lediglich drei Siebtel. Das klappt aber nur, wenn sich der Ex-Partner darauf einlässt. Tut er das nicht, darf die Frau die entgangene Miete nicht auf den Ehegattenunterhalt anrechnen.

Nur mit Sicherheit: Kreditüberschreibung
Eine saubere Lösung kann eine Überschreibung des Darlehens auf einen der beiden Partner sein. Die müssen sich dann allerdings einig sein. Und sollte der künftige alleinige Kreditnehmer nicht ausreichende Sicherheiten und nachhaltig genügend Einkommen vorweisen, lässt die Bank den Deal platzen. Dann bleibt ein gemeinsamer Kredit nach der Trennung ein Problem für die Frau.

 

 

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