Geplante Beschränkung von CFD: Stellungnahme noch bis zum 10. Januar

BaFin: Die BaFin hat am 20. Dezember 2018 den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) an Privatkunden in Deutschland beschränkt werden sollen.

Die BaFin weist darauf hin, dass noch bis zum 10. Januar 2019 Gelegenheit besteht, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

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