Luftfahrt-Kaskoversicherung für Flugdrohnen

Auch Betriebe setzen zunehmend auf die Dienste ferngesteuerter Quadro- oder Multikopter, sogenannten Drohnen. Die SIGNAL IDUNA hat jetzt mit ihrer neuen gewerblichen Luftfahrt-Kaskoversicherung für Flugdrohnen ihr Versicherungsportfolio für Drohnen erweitert.

Im Dachdeckerhandwerk und im Bereich des Denkmalschutzes befinden sich immer mehr dieser Drohnen im praktischen Einsatz. Aber auch Architekten, Gutachter oder Fotografen greifen auf die Dienste der fliegenden Helfer zurück, um hier nur einige zu nennen.

Dachinspektionen beispielsweise sind mit Drohnen schneller und einfacher durchzuführen als mit Gerüst und Leiter. Die gewonnenen Videoaufnahmen lassen sich zudem am Rechner in Ruhe und wetterunabhängig auf eventuelle Beschädigungen des Daches analysieren.

Um eine Flugdrohne überhaupt betreiben zu dürfen, ist eine separate Haftpflichtpolice obligatorisch. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Multikopter professionell oder privat betrieben wird. Eine solche Luftfahrt-Haftpflicht bietet die SIGNAL IDUNA für gewerblich genutzte Flugdrohnen an.

Die Deckungssumme ist wählbar in Stufen von einer, drei, fünf und 7,5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Versicherbar sind Drohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Kilo.

Jetzt können übrigens auch Organisationen aus Handwerk, Handel und Gewerbe wie Kammern, Innungen und Verbände sowie Fotografen diese Versicherung abschließen. Für letztere besonders interessant ist die nun mögliche Mitversicherung von Vermögensschäden, die zum Beispiel aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten resultieren.

Doch eine Luftfahrt-Haftpflicht sichert keine Schäden am Fluggerät selbst ab, sondern springt ein, wenn Dritte an Leib oder Vermögen zu Schaden kommen. Bedienfehler, Kollisionen oder auch Abstürze führen allerdings darüber hinaus häufig dazu, dass die Drohne beschädigt wird.

Hier greift die neue gewerbliche Luftfahrt-Kaskoversicherung der SIGNAL IDUNA für Flugdrohnen. Die Versicherungssumme ist vereinbar zwischen 500 und 30.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von einem Prozent dieser Summe – mindestens aber 50 Euro.

Die Versicherung greift in der Luft und am Boden. Sie springt nicht nur ein bei Schäden nach einem Absturz, sondern auch infolge einer Kollision oder eines Blitzschlags während des Fluges.

Wird die Drohne zum Beispiel bei einem Einbruchdiebstahl entwendet, beschädigt durch Leitungswasser oder beim Transport, ist auch dies im Versicherungsschutz enthalten.

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