Neue EU-Regeln: Bargeld im Supermarkt und Schutz vor Betrug
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) sollen künftig besser vor Online-Betrug und versteckten Gebühren geschützt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten verständigten sich laut Medienberichten auf neue Regeln für Zahlungsdienste.
Die Einigung umfasst sowohl die neue Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) als auch die dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3). Demnach sollen vor einer Kartenzahlung oder beim Abheben von Bargeld alle Gebühren angezeigt werden müssen. Das betrifft beispielsweise Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten.
Um den Zugang zu Bargeld vor allem in ländlichen Gebieten zu verbessern, sollen Einzelhändler zudem künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen können – ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Damit soll unter anderem Menschen geholfen werden, die keine Geldautomaten in der Nähe haben.
Betrugsprävention: Sache der Banken
Im Fokus steht auch Identitätsbetrug, bei dem Betrüger sich als Mitarbeiter einer Bank oder eines anderen Zahlungsdienstleisters ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), betonte: „Betrug belastet Kundinnen und Kunden wie auch die Kreditwirtschaft gleichermaßen. Die rechtlichen Vorgaben zur Betrugsprävention müssen für alle beteiligten Anbieter verbessert werden. Die EU ist bei dieser Aufgabe nun ein gutes Stück vorangekommen.“
Die DK begrüßt, dass die nun erzielte Einigung von einer pauschalen Schadensübernahme bei allen erdenklichen Betrugsformen absieht: Neben der besonderen Form des Betruges, dass sich Betrüger als Bankangestellte ausgeben, soll sich die Bankhaftung an den gesetzlich verbesserten Präventionsmöglichkeiten ausrichten. Das EU-Parlament und der Rat müssen die Einigung noch formell annehmen, bevor die Vorgaben in Kraft treten können.
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