Parlament muss über Brexit mitentscheiden

Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, hat heute den Abgeordneten ein Mitspracherecht bei dem geplanten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) eingeräumt. Laut des Urteils muss das Parlament über die Austrittserklärung aus der EU abstimmen. Acht von elf Richtern votierten damit gegen die Regierung, die ein eintsprechendes Urteil einer Vorinstanz angefochten hatte. Geklagt hatte die Fondsmanagerin Gina Miller. Der vorsitzende Richter David Neuberger stellte nun klar: Das Referendum vom 23. Juni 2016 werde durch das Urteil nicht infrage gestellt.

Im Gegensatz zu den britischen Parlamentariern bekamen die Regionalparlamente von Wales, Schottland und Nordirland kein Mitspracherecht von dem Gericht eingeräumt. In Schottland und Nordirland hatte die Mehrheit der Bevölkerung gegen den Brexit gestimmt. Nach Einschätzung von Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer wird das Land auch nach dem Urteil die EU verlassen. “Die meisten Abgeordneten sind zwar für einen Verbleib in der EU, sie dürften sich aber nicht über das Ergebnis der Volksabstimmung hinwegsetzen”, sagte Krämer in Frankfurt. Auch ING-DiBa-Chefvolkswirt Carsten Brzeski sah keine Wende. “Weder hat das Gericht den Brexit rückgängig gemacht, noch wird die Regierung den Brexit stoppen”, sagte er. Den einzigen Effekt, den das Urteil haben könne, sei eine weitere Verzögerung der Verhandlungen.

 

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