Scheidung: Was passiert mit der Risikolebensversicherung?

ERGO Versicherung: Verbraucherfrage der Woche: “Mein Mann und ich haben uns scheiden lassen. Unsere gemeinsame Tochter wird hauptsächlich bei mir wohnen. Sollte ich jetzt auch eine Risikolebensversicherung abschließen, um meine Tochter für den Fall meines Todes finanziell abzusichern? Mein Ex-Mann hat bereits eine.”

Versicherung muss informiert werden
Trotz Trauer ist es wichtig, dass die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen so schnell wie möglich die Versicherer des Verstorbenen informieren. Dabei besteht ein Unterschied zwischen personengebundenen Versicherungen wie zum Beispiel Lebensversicherungen und sachgebundenen Versicherungen.

Dazu zählen die Hausrat- und die Privat-Haftpflichtversicherung. Bei letzteren ist keine Eile geboten. Hier müssen die Angehörigen lediglich entscheiden, ob sie die vorhandenen Policen auf sich übertragen und weiterführen oder kündigen wollen.

Feste Fristen einhalten
Lebens-, Risikolebens-, Unfall-, und Sterbegeldversicherungen dagegen enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Hinterbliebene müssen diese Versicherungsgesellschaften innerhalb fester Fristen benachrichtigen.

Dabei erhalten sie Informationen über das weitere Vorgehen und die benötigten Unterlagen. Wenn die Angehörigen den Tod nicht melden oder die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorlegen, kann dies dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt.

Bei Lebensversicherungen gibt es unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Allerdings gilt meist eine Meldefrist zwischen 24 und 72 Stunden. Hat ein Unfall den Tod verursacht, müssen Hinterbliebene den Unfalltod möglichst innerhalb von 48 Stunden melden.

Bei anderen Todesursachen kann die Benachrichtigung an den Sterbegeldversicherer auch später erfolgen. Die exakten Meldefristen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

 

Tipp der Redaktion: Wofür eine Lebensversicherung nicht geeignet ist

 

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