Schon ein kleiner Unfall kann teuer werden: Sicher auf die Ski-Piste

  • Wintersportler brauchen ausreichenden Versicherungsschutz
  • Schon ein kleiner Unfall kann teuer werden


Concordia Versicherung
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Die Uhr läuft: Nicht mehr lange und für viele von uns beginnt die ersehnte Wintersportzeit. Damit auch der Winterurlaub rundum zufriedenstellend ausfällt, sollten drei Voraussetzungen erfüllt sein: Schnee und Sonne satt, die richtige Ausrüstung und – nicht zu vergessen – ein ausreichender Versicherungsschutz. Denn ob beim Rodeln, Abfahren, Snowboarden, Lang- oder Eislaufen – ein Sturz oder Zusammenstoß ist schnell passiert und kann unangenehme finanzielle Folgen haben. Je nach Verletzungen können dabei durchaus sechs- bis siebenstellige Beträge zusammenkommen.


Sicher in den Winterurlaub


Unverzichtbar für einen Wintersportler sind insbesondere eine private Haftpflicht, eine Unfallversicherung und gegebenenfalls eine Auslandskrankenversicherung, wenn es außerhalb Deutschlands in den Schnee oder aufs Eis geht. Die Haftpflichtversicherung sollte jedermann abgeschlossen haben. Sie übernimmt Schäden, die der Versicherte anderen zufügt. Das gilt auch für den Winterurlaub. Diese Police deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und kommt für die Behandlungskosten, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall eines geschädigten Dritten auf. Zudem gilt die Privathaftpflicht weltweit und bezieht Familienangehörige automatisch in ihren Schutz mit ein.

Eine private
Unfallversicherung
bezahlt, wenn der Kunde selbst bleibende gesundheitliche Einbußen erleidet. Wintersportler sollten hierbei besonders darauf achten, dass die Police auch für Bergungskosten aufkommt. Denn wenn etwa ein Rettungstransport mit dem Hubschrauber notwendig ist, kann das richtig ins Geld gehen. Dafür gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse meist keine Unterstützung.


Lieber auf Nummer sicher gehen:


Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist auch im Winter sinnvoll, um zu verhindern, dass ein gesetzlich Krankenversicherter möglicherweise auf Behandlungskosten im Ausland sitzenbleibt. Denn die Kassen übernehmen zwar im Nachhinein die Rechnungen für ärztliche und sonstige medizinische Leistungen, die im Ausland erbracht werden, doch nur in einer Höhe, die der jeweiligen Behandlung in Deutschland entspricht und dies auch nur für Behandlungen in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Was darüber hinausgeht, muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Nur Privatversicherte sind in dieser Hinsicht auch im Ausland geschützt, vorausgesetzt, ihr Tarif schließt dies ein. Eine Reise-Krankenversicherung kommt zudem für einen gegebenenfalls erforderlichen Rücktransport nach Deutschland auf.

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