Sparen für den Nachwuchs: Sparbuch oder ETF-Sparplan?

Ginmon: Wenn man irgendwann Kinder haben möchte oder schon hat, sollte man sich mit der Finanzierung auseinandersetzen. Denn neben den alltäglichen Bedürfnissen der Kinder, kommen in der Zukunft noch größere Ausgaben wie der Führerschein, die Ausbildung oder etwa die Auslandsreise nach dem Schulabschluss hinzu. Es stellt sich also die Frage: Wie spare ich am besten für meine Kinder?

Hat das Sparbuch ausgedient?

Herkömmliche Sparangebote, wie das weit verbreitete Sparbuch bei der Bank oder Sparkasse, verlieren durch die anhaltenden Niedrig- oder sogar Negativzinsen sowie hohe Kontoführungskosten an Attraktivität.

Unter Berücksichtigung der Inflation verlieren Sie sogar bares Geld, falls Sie nicht schon einen Negativzins zahlen. Herkömmliches Sparen stellt daher keine sinnvolle Geldanlage für Ihre Kinder dar.

 

 

Mittels Technologie kostengünstig für die Kinder sparen

Eine innovative und rentable Möglichkeit, ein Vermögen für Ihre Kinder anzusparen, sind Investitionen in den Kapitalmarkt. Mit einigen digitalen Vermögensverwaltern, wie zum Beispiel Ginmon, heutzutage möglich, ein Kinderkonto zu eröffnen und bequem einen ETF-Sparplan für die eigenen Kinder zu eröffnen.

Die Technologie setzt führende Kapitalmarktforschung in der Praxis um. Durch automatisierte Prozesse, wie z.B. der Analyse tausender ETFs, sind die Kosten so gering, dass es auch aus dieser Perspektive effizienter ist am Kapitalmarkt zu sparen.

Die höheren Renditen ermöglichen es mit kleinen Beträgen eine beträchtliche Summe anzusparen und finanziert so die ersten Schritte nach der Volljährigkeit des Kindes. Das sind aber noch nicht alle Vorteile einer Sparanlage am Kapitalmarkt.

Kapitalgewinne über 10.000 € pro Jahr steuerfrei

Durch den Sparerpauschalbetrag sind für jeden Sparer in Deutschland jährlich Kapitalerträge in Höhe von 801 € steuerfrei. Darunter fallen beispielsweise Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Diesen Steuervorteil können alle unsere Kunden in Form eines Freistellungsauftrages im Menü des Ginmon-Kontos beantragen und nutzen.

Bei einem Kinderkonto kommt aber noch der steuerliche Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 € (Stand: 12/2020) hinzu. Dieser Freibetrag kann mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt beantragt werden.

In Verbindung mit der Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 € sind bei Kinderkonten Kapitalerträge über 10.245 € jährlich von der Steuer befreit.

 

Weitere Informationen zum Ginmon-Kinderkonto…

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