Staatliche Förderung 2.0 für die Altersvorsorge
Deutsches Institut für Altersvorsorge: Die Reform der geförderten Altersvorsorge kommt in Fahrt.
Seit kurzem liegt ein Gesetzentwurf dazu vor.
Das DIA schaut sich die Details an.
Heute: Wie verändert sich die staatliche Förderung für die Nachfolger der Riester-Rente?
Neue Altersvorsorge vereinfacht Riester-Rente
Zum Beispiel auf den erforderlichen Mindesteigenbeitrag. Der hängt aber vom Einkommen ab und kann sich von Jahr zu Jahr verändern.
Daher bestand in der Vergangenheit leicht die Gefahr, dass die Mindesteinzahlungen nicht erfolgten.
Mit der geplanten Revitalisierung der geförderten Altersvorsorge sollen der Zugang zur und die Berechnung der staatlichen Förderung nun deutlich vereinfacht werden.
Zwar wurde der starre Mindesteigenbeitrag von ehemals 60 Euro auf nun 120 Euro erhöht, aber die aufwändige Kopplung an die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens entfällt bei den neuen Altersvorsorgeprodukten.
Bei der Riester-Rente müssen die Sparer vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einkommen in den Vertrag einzahlen, damit sie die volle Zulage erhalten.
Diese Bedingung entfällt nach der geplanten Neuregelung.
Damit wird sowohl die individuelle Planung des Sparvorgangs als auch die Verwaltung dieser Verträge ein Stück weit einfacher.
Fördersystematik deutlich entschlackt
Zugleich gibt es eine neue Fördersystematik. Statt der fixen Zulagen findet ab 2026 eine beitragsproportionale Zulagenberechnung statt.
Danach gewährt der Staat pro eingezahltem Euro 20 Cent Förderung bis zum Förderhöchstbetrag.
Darüber hinaus erhalten Familien eine zusätzliche beitragsproportionale Förderung für die Kinder: 25 Cent pro eingezahltem Euro Eigensparleistung, maximal 300 Euro jährlich.
Die Kinderzulage ist an die Kindergeldberechtigung gekoppelt.
Hinzu kommen zwei fixe Zulagen.
Eine für junge Menschen, die vor dem 25. Lebensjahr in die Altersvorsorge einsteigen.
Sie erhalten 200 Euro jährlich für maximal drei Jahre.
Ein früher Beginn bringt also schon mal 600 Euro zusätzliches Anlagekapital.
Neu im Vergleich mit der Riester-Systematik ist auch eine Geringverdienerförderung in Höhe von 175 Euro jährlich.
Diese erhalten Einkommensbezieher bis zu einer Verdientsgrenze von 26.250 Euro jährlich.
Sonderausgabenabzug bleibt
Die privaten Altersvorsorgebeträge zusammen mit den Zulagen werden ab 2026 bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro gefördert.
Ab 2030 gilt dann ein erhöhter Betrag von 3.500 Euro.
Zur direkten beitragsproportionalen Förderung kommt wie bisher auch der steuerliche Sonderausgabenabzug.
Ob daraus noch eine zusätzliche Begünstigung entsteht, ermittelt das Finanzamt im Zuge der sogenannten Günstigerprüfung bei der steuerlichen Veranlagung.
Bringt der Sonderausgabenabzug mehr Förderung, als bereits durch die Zulage gewährt worden ist, erhält der Steuerpflichtige die Differenz bei der Veranlagung.
Fazit: Die Förderung ist künftig übersichtlicher und leichter zu handhaben.
Die bisherige Riester-Förderung war von Anfang an ein aufwändiges Monstrum und erhielt von Experten viel Kritik.
Die jetzt geplante beitragsproportionale Förderung entspricht in den Grundzügen einem Vorschlag mehrerer Finanzverbände zur Reform der Riester-Rente, den sie vor einigen Jahren in die politische Diskussion eingebracht hatten.
Damals stieß er in der Berliner Regierungszentrale auf wenig Gegenliebe.
Nun hat das Bundesministerium der Finanzen ihn in den Referentenentwurf mit einfließen lassen.
Manch Ding braucht eben Weile.
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