Steuerlast mit Hilfe der Altersvorsorge senken
Postbank: Fast jeder zweite Alleinlebende in Deutschland geht davon aus, dass er seinen Lebensstandard im Alter nicht halten kann. Diese Bedenken sind leider berechtigt. Trotzdem sorgen laut einer aktuellen Postbank Umfrage Singles besonders selten privat für ihren Lebensabend vor.
Singles sorgen vor
Ob Single aus Überzeugung, geschieden, verwitwet oder Beziehungspartner mit eigenem Haushalt: Die Lebenssituation von Alleinlebenden ist individuell. Gemeinsam ist vielen, dass sie ohne Kind und Kegel eher dazu neigen, die Vorsorge für den Lebensabend aus den Augen zu verlieren.
Nur 64 Prozent der Alleinlebenden bilden privat Rücklagen für ihren Ruhestand – im Bevölkerungsdurchschnitt sorgen 71 Prozent der Befragten vor, so eine repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Gleichzeitig geht fast jeder zweite Alleinlebende (46 Prozent) davon aus, dass er seinen Lebensstandard im Alter nicht halten kann.
Von allen Befragten befürchten dies nur 29 Prozent. Dabei könnten gerade diejenigen, die keine Kosten für Ausbildung der Kinder und Absicherung der Familie stemmen müssen, mehr in die eigene Altersvorsorge investieren. "Für Singles sind solche Vorsorgewege attraktiv, mit denen sie von Steuererleichterungen profitieren", erklärt Isabell Gusinde von der Postbank.
"Das Ehegattensplitting kann die Einkommensteuerlast von Verheirateten bei relativ hohen Einkommensunterschieden mindern. Freibeträge können besser ausgeschöpft und Progressionsspitzen abgemindert werden. Singles haben diesen Vorteil nicht.
Deshalb sollten sie sämtliche Steuersparregister ziehen und sich beraten lassen, denn jeder Euro, den man steuersparend geltend macht, kann sich positiv in der Einkommensteuerveranlagung auswirken."
Steuerlast senken
Jeder, der für sein Alter vorsorgt, kann in der Einkommensteuererklärung „Altersvorsorgeaufwendungen“ in begrenztem Umfang absetzen. Neben der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zählen auch Aufwendungen für private Rentenversicherungen dazu. Für 2017 können 84 Prozent der gezahlten Beträge geltend gemacht werden.
Bis 2025 wird sich der Anteil pro Jahr um zwei Prozent erhöhen – bis schließlich 100 Prozent der Aufwendungen abgezogen werden können. Wer in eine Riester-Rentenversicherung oder einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt, kann zudem von der staatlichen Förderung in Form von Zulagen oder dem sogenannten Sonderausgabenabzug profitieren.
Die jährliche Grundzulage beträgt pro Person 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Ab 1. Januar 2018 steigt die Grundzulage bei der Riester-Rente von derzeit 154 auf 175 Euro. Sonderausgabenabzug bedeutet, dass die Eigenleistung des Sparers und die Zulagen vom steuerpflichtigen Verdienst abgezogen werden.
Dies ist jedoch auf 2.100 Euro jährlich begrenzt. Die Ersparnis ergibt sich bei der Steuererklärung. Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt werden.
Informationen zur Studie:
In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im Mai 2017 interviewte TNS Emnid im Auftrag der Postbank 1.107 Befragte, die nicht von einer Rente oder Pension leben.
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