Steuerliche Erleichterung für Anleger: Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften geplant

Finanznachrichten: Die Bundesregierung steht kurz davor, eine umstrittene Steuerregelung zu kippen, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Unruhe unter privaten Anlegern gesorgt hat.

Nach Informationen aus Koalitionskreisen haben sich die Ampelparteien darauf geeinigt, die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften aufzuheben.

Diese Entscheidung markiert eine bedeutende Wende in der Steuerpolitik für Kapitalanleger und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Attraktivität bestimmter Anlageformen haben.

Die 2020 eingeführte Regelung hatte die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Dies führte in der Praxis zu teils absurden Steuerforderungen, die den tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn weit überstiegen.

 

Rückwirkende Aufhebung geplant

Besonders bemerkenswert ist, dass die Aufhebung rückwirkend bis zum Jahr 2020 gelten soll.

Dies bedeutet, dass die Regel praktisch von Beginn an außer Kraft gesetzt wird.

 

Rechenbeispiele zur Veranschaulichung

Um die Auswirkungen dieser Änderung zu verdeutlichen, betrachten wir drei Szenarien für unterschiedliche Anlegertypen und Depotgrößen:

 

Szenario 1: Hohe Gewinne, begrenzte Verluste

  • Gewinne aus Termingeschäften: 100.000 Euro
  • Verluste aus Termingeschäften: 30.000 Euro

Alte Regelung:

  • Verrechenbare Verluste: 20.000 Euro
  • Zu versteuernder Gewinn: 80.000 Euro
  • Abgeltungssteuer (inkl. Soli): ca. 21.120 Euro

Neue Regelung:

  • Verrechenbare Verluste: 30.000 Euro
  • Zu versteuernder Gewinn: 70.000 Euro
  • Abgeltungssteuer (inkl. Soli): ca. 18.480 Euro

Ersparnis: 2.640 Euro

 

Szenario 2: Moderate Gewinne, hohe Verluste

  • Gewinne aus Termingeschäften: 50.000 Euro
  • Verluste aus Termingeschäften: 60.000 Euro

Alte Regelung:

  • Verrechenbare Verluste: 20.000 Euro
  • Zu versteuernder Gewinn: 30.000 Euro
  • Abgeltungssteuer (inkl. Soli): ca. 7.920 Euro

Neue Regelung:

  • Verrechenbare Verluste: 50.000 Euro
  • Zu versteuernder Gewinn: 0 Euro
  • Abgeltungssteuer: 0 Euro

Ersparnis: 7.920 Euro

 

Szenario 3: Extreme Gewinne und Verluste

  • Gewinne aus Termingeschäften: 500.000 Euro
  • Verluste aus Termingeschäften: 480.000 Euro

Alte Regelung:

  • Verrechenbare Verluste: 20.000 Euro
  • Zu versteuernder Gewinn: 480.000 Euro
  • Abgeltungssteuer (inkl. Soli): ca. 126.720 Euro

Neue Regelung:

  • Verrechenbare Verluste: 480.000 Euro
  • Zu versteuernder Gewinn: 20.000 Euro
  • Abgeltungssteuer (inkl. Soli): ca. 5.280 Euro

Ersparnis: 121.440 Euro

 

Ausblick und Implikationen durch Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung

Die geplante Gesetzesänderung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden, was jedoch als wahrscheinlich gilt. Für Anleger bedeutet dies eine deutliche Entlastung und mehr Planungssicherheit bei ihren Investitionsentscheidungen. Und: Die Aufhebung der getrennten Verlustverrechnungskreise für Termingeschäfte und Aktien vereinfacht auch die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen

Experten sehen in dieser Entwicklung ein positives Signal für den Finanzplatz Deutschland.

Die Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung könnte das Interesse an Termingeschäften neu beleben und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Broker im internationalen Vergleich stärken.

Für vermögende Anleger eröffnen sich durch diese Änderung neue Möglichkeiten im Risikomanagement und in der Portfoliooptimierung.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die praktische Umsetzung, insbesondere die rückwirkende Anwendung, gestaltet wird.

Die Finanzbranche begrüßt diesen Schritt als längst überfällige Korrektur einer als ungerecht empfundenen Regelung.

Gleichzeitig mahnen Steuerexperten zur Vorsicht und empfehlen, die endgültige Gesetzesformulierung abzuwarten, bevor weitreichende Anlageentscheidungen getroffen werden.

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