Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe könnten abgeschafft werden

ifo Institut: Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe sind nicht wirksam und könnten abgeschafft werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von FiFo Köln, ZEW Mannheim, ifo Institut und Fraunhofer FIT. Die vier Forschungsinstitute haben für das Bundesfinanzministerium insgesamt 33 staatliche Steuervergünstigungen im Umfang von mit 7,4 Milliarden Euro bewertet.

„Die Mehrheit der überprüften Steuervergünstigungen schneidet nur mittelmäßig ab. Immerhin zehn Maßnahmen von zusammen 1,8 Milliarden Euro pro Jahr sind so schwach, dass sie dringend angepasst oder gleich abgeschafft werden sollten“, sagt der Leiter der Evaluierung, FiFo-Chef Michael Thöne.

Dazu zählen hauptsächlich Ermäßigungen und Befreiungen bei Energie- und Stromsteuer. „Aber Licht und Schatten liegen dicht beieinander. Gerade bei diesen Abgaben haben wir auch große Vergünstigungen, die weiterhin unverzichtbar sind“, fügt Thöne hinzu.

 

 

Die Untersuchungen zu Wirksamkeit, Relevanz, Nachhaltigkeit und Transparenz der 33 sehr unterschiedlichen Vergünstigungsregeln in der Einkommen- und Kfz-Steuer sowie in Energie- und Stromsteuer zeigen, wie entscheidend regelmäßige Evaluierungen für eine Politik sind, die mehr und mehr evidenzbasiert und ergebnisorientiert arbeiten will.

„Für eine nachhaltig finanzierbare Klimapolitik sollte in Zukunft auf eine zielgenauere, das heißt engere Ausgestaltung bei den gewährten Vergünstigungen geachtet werden“, sagt ZEW-Ökonomin Daniela Steinbrenner.

„Bei den Steuervergünstigungen im Bereich der Einkommensteuer für die Gewerbliche Wirtschaft stehen die Ziele und Wirkungen der einzelnen Instrumente leider nur selten im Einklang“, sagt Florian Neumeier vom ifo Institut. „Die meisten der gewährten Vergünstigungen verfehlen ihre Absicht oder führen gar zu Mitnahmeeffekten.“

Für alle Steuervergünstigungen hat das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (Fraunhofer FIT) die Quantifizierung der Einnahmenverluste für die öffentlichen Haushalte übernommen. „Die ermittelten Steuermindereinnahmen der Einzelmaßnahmen liegen zwischen knapp einer Million und deutlich mehr als einer Milliarde Euro im Jahr“, erläutert Sven Stöwhase, Leiter des Quantifizierungsteams beim FIT.

„Von ganz klein bis ganz groß – mit teils sehr unterschiedlichen Zahlen an direkt von der Vergünstigung erreichten Personen und Unternehmen: Eine solide Quantifizierung bildet den zentralen Maßstab für die politische Würdigung. Sie erlaubt es allen Bürgerinnen und Bürgern für sich festzuhalten, ob die Ergebnisse auch das aufgewandte Steuergeld wert sind“, so Stöwhase weiter.

 

 

Die genannten Beispiele bieten nur einen Ausschnitt. Die vielfältigen Ziele der evaluierten Vergünstigungen liegen vor allem in den Bereichen Klimaschutz, internationale Wettbewerbsfähigkeit, Wohnungsbau, Kultur- und Denkmalschutz, Vermögensteilhabe und Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Förderung des öffentlichen Verkehrs, der Landwirtschaft und des Schiffsverkehrs.

Die Forschungsergebnisse bieten über ein einheitliches Bewertungssystem („Scoring“) und mittels kurzer Subventionskennblätter – trotz der über 1000 Seiten – einen schnellen Zugang zu einem reichen Fundus von Erkenntnissen und instrumentellen Anregungen zu vielen Politikfeldern.

Die Ergebnisse der Evaluierungen sind in einem gemeinsamen Ergebnisbandzusammengeführt. Dort und in den fünf Teilberichten A bis E wird zudem die Evaluierung jeder einzelnen der 33 Steuervergünstigungen auf einem einheitlichen, zwei- bis dreiseitigen Subventionskennblatt dargestellt.

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