Versicherungstipps für Paare ohne Trauschein

Signal Iduna Versicherung: Noch vor wenigen Jahren verpönt, heute längst Normalität: das Zusammenleben ohne Trauschein. Was gesellschaftlich kaum mehr einen Unterschied bedeutet, macht hinsichtlich Versicherungen und Vorsorge durchaus einen Unterschied. Mal zum Guten und mal auch nicht.


Wozu heiraten? Was ändert schon ein Stück Papier? Mit diesen Fragen oder sagen wir besser mit dieser Einstellung stehe ich alles andere als alleine da. In meinem Bekanntenkreis gibt es sogar fast genau so viele "wilde" wie staatlich beglaubigte Ehen. Und damit, wie kürzlich ein Gespräch in größerer Runde ergab, eine geradezu absurde Anzahl von Doppelversicherungen und falschen Annahmen hinsichtlich der eigenen Vorsorge.

 

Zeit, aufzuräumen!
Fu?r die meisten Situationen im Leben ist es völlig gleich, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Bei Versicherungen und vor allem der Altersvorsorge sieht das allerdings vollkommen anders aus. Hier gibt es zahlreiche Regelungen und Bestimmungen, bei denen der Trauschein durchaus einen Unterschied macht. Ich möchte daher alle Verbündeten im Geiste einladen, sich die eigene Versicherungs- und Vorsorgesituation noch einmal unter diesen ganz speziellen Gesichtspunkten anzusehen. Und gegebenenfalls aufzuräumen.

 

Hausrat
Fangen wir mit den einfachsten Themen an: den Sachversicherungen, genauer gesagt mit der Hausratversicherung. Hier reicht auch für uns zusammenlebende Eheverweigerer eine einzige Police für beide. Bringen beide Partner jeweils eine bestehende Versicherung mit ins neue gemeinsame Heim, kann der jüngere Vertrag einfach aufgelöst werden. Der anteilige Rest des bereits geleisteten Beitrags wird dann natürlich erstattet.

 

Bitte beachten: Es müssen beide Partner namentlich im Versicherungsvertrag genannt werden und die Versicherungssumme sollte den neuen Gegebenheiten angepasst werden!

 

Privathaftpflicht
Genau wie bei der Hausratversicherung gilt auch bei der Haftpflicht: es genügt eine für beide. Der einzige Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren ist der, dass wir Eheverweigerer nicht automatisch bei unserem Partner mitversichert sind, sondern uns selbst darum kümmern müssen.

 

Das kann sich auch hinsichtlich der Beiträge durchaus lohnen. Für alle gemeinsam versicherte und lebende Paare gilt: Ansprüche gegeneinander sind ausgeschlossen.

 

Kfz-Versicherung
Ein kurzer Blick in die Versicherungspolice könnte sich lohnen, um beispielsweise den Versicherungsschutz für das eigene Auto auf den Lebenspartner zu erweitern. Ansonsten benötigt auch weiterhin jedes zugelassene Fahrzeug eine entsprechende Versicherung, hier kann nicht zusammengelegt werden.

 

Rechtsschutz und Auslandsreise
Wie bei Haft­pflicht und Hausrat­ wird auch bei Recht­sschutz­ und Auslands­reise-Krankenversicherungen kein Unterschied zwischen Ehepaaren und Lebensgemeinschaften gemacht. Einzige Ausnahme: Wurde ursprünglich ein Single-Rabatt vereinbart, wird es mit Partner natürlich teurer. Ob allerdings so viel teurer, dass sich zwei Single-Tarife lohnen würden, ist fraglich, sollte aber im Einzelfall geprüft werden.

 

Gesetzliche Rentenversicherung
Das lässt sich ganz einfach auf den Punkt bringen: Ohne Standesamt keine Anspru?che. Weder auf Witwen/Witwer-Rente, noch auf Versorgungsausgleich.

 

Riester-, Ru?rup- und Betriebsrenten
Wer seinen nicht geehelichten Partner über staatlich gefo?rderte Produkte oder betriebliche Altersversorgung finanziell absichern möchte, ist sowohl mit der Riester-, als auch mit der Rürup-Rente schlecht beraten. Die Absicherungsoptionen gelten in beiden Fällen nur für Kinder (für die noch Kindergeld gezahlt wird) und Ehepartner. Nicht aber für eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefa?hrten.

Etwas besser sieht es bei der betrieblichen Altersversorgung aus, deren gesetzlich geregelter Hinterbliebenenschutz einen gro?ßeren Personenkreis umfasst: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, geschiedene Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder sowie auf Antrag nichteheliche Lebensgefa?hrten im gemeinsamen Hausstand.

 

Private Rentenversicherungen
Die Begu?nstigung eines Lebensgefa?hrten stellt bei privaten Rentenversicherungen kein Problem dar. In der steuerlichen Behandlung verbirgt sich sogar ein Vorteil für Unverheiratete: Fu?r das Finanzamt macht es bei der Hinterbliebenenversorgung hinsichtlich der Einkommensteuer keinen Unterschied, ob der Versicherte verheiratet war oder nicht. Es gelten einheitliche gesetzliche Regelungen bei der Besteuerung.

Private Lebensversicherungen
Auch hier ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen kein Problem. Mit einer Kapitallebensversicherung ko?nnen sogar beliebige Dritte finanziell abgesichert werden. Also nicht nur der jeweilige Lebensgefa?hrte, sondern auch erwachsene Kinder oder andere nahe stehende Personen. Ein Trauschein spielt hier keine Rolle.

 

Gesetzliche Unfallversicherung
Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente bevorzugt der Staat Ehepaare auch bei der Hinterbliebenenabsicherung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn auch hier gilt: Ohne Trauschein keine Leistung. Lebensgefa?hrten haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

 

Krankenversicherung
Wieder keine guten Nachrichten für Unverheiratete: Auf die Vorteile einer beitragsfreien Familien­versicherung innerhalb der gesetzlichen Kranken­versicherung müssen unver­heiratete Partner leider verzichten.

 

Arbeitsagentur und Sozialamt
Wenigstens diese staatlichen Einrichtungen machen – in bestimmter Hinsicht – keinerlei Unterschied bei der Behandlung von Verheirateten und Unverheirateten. Nämlich dann, wenn es um die Unterstützung des Partners in finanziellen Notlagen geht. Hier werden Lebenspartner und Ehepartner exakt gleich behandelt und das Einkommen des Partners beispielsweise bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt.

 

Und wenn Emma Emma liebt?
Seit dem 1. Januar 2005 sind eingetragene Lebenspartnerschaften Ehen rechtlich weitgehend gleich gestellt. Auch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen haben damit Anspru?che auf Hinterbliebenenversorgung, Rentensplitting, die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sowie auf die Durchfu?hrung eines Versorgungsausgleichs bei einer Trennung. Für nicht eingetragene Partnerschaften gilt das gleiche wie für heterosexuelle Ehemuffel.

 

Fazit
Die Sachversicherungen sollte jedes Paar einmal überprüfen, überflüssige Verträge kündigen und den Versicherungsschutz der verbleibenden Policen entsprechend anpassen. Hinsichtlich der Hinterbliebenenabsicherung sind private Produkte unerlässlich.

 

 

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