Vor Versicherungswechsel Schadenfreiheitsklasse abfragen
Doch beim Tarifvergleich sollten sie unbedingt die Schadenfreiheitsklasse des kommenden Jahres nutzen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Rabatt wechselt mit
Entscheidend für die Höhe des Versicherungsbeitrags ist die Schadenfreiheitsklasse. „Dieser Rabatt ‚gehört‘ dem Versicherungsnehmer und zieht bei einem Wechsel mit“, sagt Monika Hochscheid, Kfz-Expertin bei der R+V Versicherung. „Mit der Vertragsnummer kann der neue Versicherer die Schadenfreiheitsklasse abfragen.“
Schadenfreiheitsklasse für nächste Jahr erfragen
Wer im Vorfeld verschiedene Versicherungen vergleichen möchte, sollte seine Schadenfreiheitsklasse wissen – der Beitragsprozentsatz alleine genügt nicht. „Die Prozentsätze legen die Versicherungen nämlich innerhalb der Klassen unterschiedlich fest“, erklärt R+V-Expertin Hochscheid.
„Wichtig ist zudem, dass Autofahrer die Schadenfreiheitsklasse für das kommende Jahr nehmen und nicht der Einfachheit halber die aktuelle. Denn die ändert sich jährlich, und dann vergleichen sie Äpfel mit Birnen.“
Wenn die neue Beitragsrechnung noch nicht da ist, gibt das aktuelle Versicherungsunternehmen über die Schadenfreiheitsklasse für das kommende Jahr Auskunft.
Einige Versicherungen bieten zusätzliche Vereinbarungen an, die die Beiträge senken können. „Diese werden aber individuell verhandelt und deshalb nicht von der einen auf die andere Police übertragen“, sagt Monika Hochscheid.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Mit Hilfe der Schadenfreiheitsklasse ermitteln die Versicherungsunternehmen die Höhe des Rabatts – und damit letztendlich, wie viel ein Autofahrer zahlen muss. Je länger jemand unfallfrei gefahren ist, desto höher ist der Rabatt und desto niedriger der Beitrag.
- Wer einen Unfall verursacht hat, wird von der Versicherung in der Klasse zurückgestuft – um ein oder mehrere Jahre. Diese Rückstufung gleicht sich nur langsam wieder aus. Deshalb bieten viele Versicherungen einen Rabattschutz an. Dann können Autofahrer je nach Vereinbarung einen oder mehrere Schäden einreichen, ohne eine Rückstufung befürchten zu müssen.
- Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Schaden zurückzukaufen. Dabei sollte der Versicherungsnehmer jedoch vorab kritisch prüfen, ob es sich wirklich lohnt. Einige Versicherer bieten spezielle Rechner dafür an – die allerdings von den jeweiligen Bedingungen ausgehen.
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