Welche Dokumente als Nachweis der Kreditwürdigkeit dienen

Für Verträge mit längerfristigen Ratenzahlungen werden Einkommensnachweise zur Bonitätsprüfung verlangt. Welche Dokumente als Nachweis der Kreditwürdigkeit anerkannt werden, ist unterschiedlich.

Im Zuge der Bonitätsprüfung bitten Vertragspartner so gut wie immer um Einkommensnachweise – ganz gleich, ob Sie eine Wohnung mieten möchten oder einen Kredit aufnehmen wollen. Angestellte, Selbstständige und Empfänger von staatlichen Leistungen können und müssen dafür auf ganz unterschiedliche Dokumente zurückgreifen.

Einkommensnachweise für Arbeitnehmer: Gehaltsnachweis
Wer angestellt ist und deshalb über ein festes Monatsgehalt verfügt, hat prinzipiell drei Möglichkeiten, was er vorlegen kann, um seine Zahlungsfähigkeit zu belegen:

Arbeitsvertrag Verdienstbescheinigung Lohn-, Besoldungs- oder Gehaltsabrechnung Am einfachsten und aussagekräftigsten – und deshalb auch Standard – ist der Einkommensnachweis durch Vorlage der Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.

In manchen Fällen werden zudem die dazugehörigen Kontoauszüge verlangt, die die Zahlungseingänge und -ausgänge auf Ihrem Konto dokumentieren.

Der Arbeitsvertrag wird nur selten als Beleg verlangt. Denn Ihr Vertragspartner kann daraus nur schwer ersehen, was Sie wirklich verdienen – schließlich werden hier Zulagen, Steuerklasse und Ähnliches nicht benannt. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist in der Regel aber dennoch ein Pluspunkt bei der Bonitätsprüfung.

Die Verdienstbescheinigung muss Ihnen Ihr Arbeitgeber auf Verlangen ausstellen. In der Regel läuft dies unkompliziert ab. Es bedeutet aber auch, dass Ihr Chef dadurch möglicherweise erfährt, dass Sie einen finanziell mehr oder weniger gewichtigen Vertrag abschließen möchten.

Einkommensnachweise für Selbstständige: Buchhalterische Dokumente
Als Selbstständiger müssen Sie ein wenig mehr Aufwand betreiben, wenn Sie eine Bonitätsprüfung durchlaufen. Denn anders als bei Angestellten haben Sie für gewöhnlich keine gleichbleibenden, monatlichen Einnahmen.

Um dennoch Ihre finanzielle Belastbarkeit zu beweisen, können Sie als Freelancer oder Unternehmer auf folgende buchhalterischen Dokumente zurückgreifen:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (monatlich oder vierteljährlich)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Steuerbescheid

Anders als bei Angestellten, die normalerweise nur ihre Einkünfte der vergangenen 3 Monate belegen müssen, wird bei Selbstständigen meist ein längerer Zeitraum angesetzt, um aussagekräftige Informationen zu erhalten.

In der Regel werden die Einkommensnachweise der letzten zwei bis drei Jahre gefordert. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist das oft schwierig. In solchen Fällen kann Ihnen Ihr Steuerberater bei der Erstellung aussagekräftiger Dokumente helfen.

Problematisch ist dabei immer: Steuerbescheide zeigen immer nur vergangene Daten. Wenn Sie also aktuell noch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Vermögen haben, sollten Sie die entsprechenden Nachweise unbedingt einreichen.

Einkommensnachweise für Bezieher staatlicher Leistungen
Vom Arbeitslosengeld bis zur Altersrente gibt es eine Vielzahl staatlicher Leistungen, die als Einkommen gelten. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt daraus bestreiten, sind die Bewilligungsbescheide dieser Leistungen Ihre Einkommensnachweise. Ausgestellt werden sie vom jeweils zuständigen Amt.

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