Welche Steuer fällt bei der Altersvorsorge an?
Zu diesen Produkten gehören private Rentenversicherungen, Riesterrenten und Rürup-Renten.
Der Vertragspartner der Versicherungsnehmer sind Versicherungsunternehmen, Banken, Bausparkassen, Pensionskassen oder Zusatzversorgungskassen.
Unterliegen die Altersvorsorgeprodukte der Mehrwertsteuerpflicht?
Die Leistungen aus einer Versicherung wie der Rürup-Rente oder der Riesterrente unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass der Versicherungsträger beim Abschluss eines Vertrages keine Umsatzsteuer ausweist.
Die Umsatzsteuerbefreiung ergibt sich nicht direkt aus dem Umsatzsteuergesetz. Es legt aber fest, dass die Vermittlung einer Versicherungsleistung durch einen Versicherungsvertreter, einen Versicherungsmakler oder einen Bausparkassenvertreter zu den umsatzsteuerfreien Leistungen zählt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Mehrwertsteuerpflicht?
Ein Umsatz, der der Umsatzsteuer unterliegt, muss steuerbar und steuerpflichtig sein. Zu den steuerbaren Umsätzen gehören alle Lieferungen und sonstigen Leistungen. Eine sonstige Leistung ist zum Beispiel die Beratungsleistung eines Rechtsanwalts oder die Vermittlungsleistung eines Versicherungsvertreters.
Eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung ist immer mehrwertsteuerpflichtig, wenn keiner der Steuerbefreiungstatbestände greift. Einen solchen Steuerbefreiungstatbestand liefert der § 4 Nr. 11 UStG. Hiernach ist die Vermittlungsleistung eines Versicherungsunternehmens nicht umsatzsteuerpflichtig.
Daraus folgt, dass auch keine Mehrwertsteuer auf Altersvorsorgeprodukte erhoben wird.
Welche Steuer fällt auf Altersvorsorgeprodukte an?
Für die Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten sind neben der Mehrwertsteuer zwei weitere Steuerarten zu prüfen. Dies sind die Einkommensteuer und die Versicherungssteuer.
Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung wurde mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 neu geregelt.
Zu den privaten Rentenversicherungen zählen zum Beispiel die staatlich geförderte Riester-Rente und die Rürup-Rente (Basis-Rente).
Altersvorsorgeprodukte in der Einkommensteuer
Im Ruhestand müssen die Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung dann versteuert werden. Wie hoch der Besteuerungsanteil ist, hängt von dem Jahr ab, ab dem die Rentenleistungen bezogen werden.
Im Jahr 2023 liegt der Besteuerungsanteil bei 83 Prozent. Bis zum Jahr 2040 wird dieser Anteil noch weiter steigen. Dann wird eine private Rentenversicherung zu 100 Prozent besteuert, sofern nicht der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer greift. Dieser soll das steuerfreie Existenzminimum einer steuerpflichtigen Person sichern.
Für 2022 liegt der Grundfreibetrag bei 10.347 Euro. Wer verheiratet ist und sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lässt, profitiert von einer Verdopplung des Grundfreibetrages. Das bedeutet, dass die Eheleute ein Einkommen von bis zu 20.694 Euro steuerfrei beziehen können.
Zu diesem Einkommen rechnen aber auch die Bezüge, die die Eheleute aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus anderen einkommensteuerrechtlich relevanten Quellen beziehen.
Wurde eine Kapitallebensversicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Wurde der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 unterschrieben und sind noch weitere Voraussetzungen – wie zum Beispiel eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren – erfüllt, ist die Leistung aus der Lebensversicherung steuerfrei.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, fällt gegebenenfalls die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an.
Altersvorsorgeprodukte in der Versicherungssteuer
Mit der Mehrwertsteuer hat die Versicherungssteuer eines gemeinsam. Sie beträgt in den meisten Fällen wie zum Beispiel bei einer Kfz-Versicherung oder einer Unfallversicherung 19 Prozent.
Kapitallebensversicherungen sind von der Versicherungssteuer befreit.
Bei den privaten Rentenversicherungen ist das nicht anders. Sie sind – ebenso wie eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung – von der Versicherungssteuer befreit.
Gastautor Hagen Schmitt ist Steuerberater bei der „Schmitt Steuerberatungs GmbH“ in Köln. In seiner Kanzlei betreut er überwiegend Mandanten, die private Rentenversicherungsleistungen beziehen.
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Infos über DIA
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) versteht sich als geistige Plattform eines umfassenden Diskurses über Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit. Es fördert unabhängig und neutral den Meinungsbildungsprozess zu Vorsorgethemen in der Öffentlichkeit. Die seit 1997 bestehende Den...