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Die Lebensversicherung ist keine gesetzliche Versicherung und wird individuell auf den Versicherten angepasst. Die Versicherung endet entweder während der Laufzeit des Vertrages, das heißt, die versicherte Person ist verstorben oder der Vertrag läuft aus und die versicherte Person erlebt den Ablauf.

Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung angegeben. Diese wird beim Erleben des Vertragsauslaufens an den Versicherten ausgezahlt. Beim Todesfall (Suizid oder Auftragsmord eines Bezugsberechtigten werden nicht davon berührt) wird die Versicherungspolice an einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Es wird bei Lebensversicherungen zwischen Risikoversicherungen, Kapitalbildenden Versicherungen und Fondsgebundenen Versicherungen unterschieden. Sie können sowohl an andere Personen verkauft oder vorzeitig gekündigt werden.

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