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Die Berufsunfähigkeit ist neben der Unfallversicherung die bekannteste Invaliditätsabsicherung. Im Versicherungsfall erhält der Versicherte einen gewissen materiellen Ausgleich. Sie dient der Gefahrenabwehr für die Familien- und Altersversorgung.

Ein Versicherungsfall ist eingetreten, wenn der Versicherte nach einem Unfall nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann. Die Beiträge werden nach persönlichen Faktoren und der Leistung angepasst. Faktoren sind das Alter, die Versicherungsdauer, die Berufsgruppe, das Eintrittsalter, die Karenzzeit, der Gesundheitszustand und das Geschlecht.

Zu den Leistungen der Versicherung gehören die Höhe der monatlichen Rente, eine jährliche Rentensteigerung und die abstrakte Verweisung. Seit 2014 können die Beiträge der Berufsunfähigkeit steuerlich geltend gemacht werden.

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