Wie kann ich in Solarenergie investieren?

Für Investments in Solarenergie gibt es inzwischen ein umfangreiches Angebot an unterschiedlichsten Finanzinstrumenten.

Grund genug, die gängigsten Finanzinstrumente einmal näher vorzustellen und auf die Besonderheiten sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Anlageprodukte hinzuweisen.

Aktienfonds

Wer vor allem an einer Wertsteigerung interessiert ist, für den eignen sich insbesondere Aktienfonds. Die Investition in Aktienfonds ist wesentlich risikoärmer als die direkte Anlage in einzelne Aktien – aufgrund der breiten Anlagestreuung ist das Auf und Ab nicht bei allen Aktien gleich und das Risiko verteilt sich über das Bündel.

Der Anleger muss auch nicht ganz so viel Fachwissen und damit verbundene Zeit einbringen, da die Aktienauswahl und –gewichtung durch erfahrene Fondsmanager vorgenommen wird.

Allerdings bergen Aktienfonds von Solarunternehmen auch Schwierigkeiten für den Anleger. So ist es schwierig zu überblicken, ob diese ausschließlich in regenerierbare Stromgewinnung investieren. So können sich hinter Aktienbündeln auch Aktien von Unternehmen verstecken, die ihren Strom auf andere Weise produzieren.

Wer auf Nummer sicher gehen will, der sucht sich einen Themenfonds aus, welcher ausschließlich Unternehmen aus der Solarbranche enthält – also Beispielsweise Produzenten von Solarzellen.

Im Fondsprospekt finden Anleger Informationen zu den im Fonds berücksichtigten Einzeltiteln und wie diese im Fonds gewichtet sind.

 

 

Geschlossene Fonds

Möchte ein Anleger von regelmäßigen Ausschüttungen profitieren, dann hat er sicher Interesse an geschlossenen Fonds. In einen geschlossenen Fonds kann innerhalb des Platzierungszeitraums, in der Regel etwa ein Jahr, investiert werden. Danach wird der Fonds geschlossen und mit der eigentlichen Investition begonnen.

Die Anleger profitieren dann von den regelmäßigen Auszahlungen, also den sogenannten Ausschüttungen. Je nach Modell finden die Ausschüttungen entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder auch zum Ende der Laufzeit hin statt.

Diese Fonds eignen sich sowohl für Investitionen in Solarkraftwerke als auch in sogenannte Bürgersolarparks. Ein Unternehmer der geschlossene Fonds anbietet, kann die Objekte komplett erwerben oder sich teilweise daran beteiligen.

Wer also keine eigene Fläche zur Verfügung hat, um Photovoltaikanlagen zu montieren, kann also in einen geschlossenen Fonds investieren.

Geschlossene Fonds sind für den Anleger immer „unternehmerische Beteiligungen“, und werden meistens als GmbH & Co. KG konzipiert. Rechtlich gesehen gilt der Anleger dabei als Mitunternehmer (Kommanditist).

Als Unternehmer ist der Anleger an allen Gewinnchancen und Einnahmen des Fonds beteiligt, trägt dafür aber auch das Risiko, seine Einlage gegebenenfalls komplett zu verlieren. Der Anleger sollte sich deshalb vor einer Entscheidung genau mit dem Vorhaben und den Prognosen des Fonds auseinandersetzen.

Geschlossene Fonds sind meistens als langfristige Anlage konzipiert – bis zu 30 Jahre ist das Kapital eines Anlegers manchmal gebunden. Ein frühzeitiger Ausstieg ist selten möglich. Auch darüber sollte sich ein Anleger genügend Gedanken machen – allerdings ist auch die Laufzeit der Ausschüttungen genauso lange.

Weitere Informationen über geschlossene Fonds.

 

 

Solaranleihen

Wie alle Investment-Instrumente haben auch Solaranleihen Vor- und Nachteile, die der Anleger kennen und genau gegeneinander abwägen muss.

Vorteil der Solaranleihe ist neben den ökologischen Werten auch die meist hohe Rendite, die häufig zwischen 6 und 8 Prozent liegt. Auch ist dieser Zinsatz festgelegt, was wiederum Planungssicherheit mit sich bringt.

Allerdings fehlt dem Investor bei Anleihen, die nicht an der Börse gehandelt werden, jegliche Kontrolle – denn er kann am Kurs nicht sehen, wie sich seine Anlage entwickelt.

Drohende Risiken, wie Ausfall der Zinsausschüttungen oder Ausfall der Rückzahlung können nicht abgesehen oder eingeschätzt werden. Es ist auch ohne Handelsplatz schwierig einen Käufer zu finden, der eine Anleihe abkaufen könnte.

Genussscheine

Ein Genußschein ist ein Wertpapier, welches sogenannte “Genußrechte” verbrieft. Dies sind vor allem Rechte am Gewinn und am Liquidationserlös. Allerdings erhält der Anleger kein Mitspracherecht am Unternehmensgeschehen.

Das Unternehmen, welches die Genussscheine ausgibt, hat große Freiheit bei der Gestaltung dieser im Hinblick auf die Zinsen oder den Gewinnanteil, der Rückzahlung und sonstigen die Rechte umfassenden Entscheidungen.

Weil die Ausgabe von Genussscheinen nicht an eine bestimmte Rechtsform eines Unternehmens gebunden ist, stellen sie für alle möglichen Arten von Unternehmen eine höchst interessante Chance dar, sich Geldmittel zu beschaffen.

Besonders interessant an den Genussscheinen ist für das ausgebende Unternehmen die Möglichkeit, diese steuerlich so zu behandeln, als ob sie Fremdkapital wären. Für den Anleger ist es eine recht einfache Möglichkeit, sein Geld so anzulegen, wie es für ihn Sinn macht.

Allerdings ist der Investor im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nachrangig zu behandeln – zunächst werden die Gläubiger bedient. Dies ist ein Risiko, welches der Anleger kennen und abschätzen können muss.

 

 

Bürgersolarparks

Eine weitere höchst interessante Anlageform im Rahmen der Energiewende hat sich in sogenannten Bürgersolarparks aufgebaut. Da der einzelne Investor nicht immer eigene Dach- oder Grundstücksfläche hat, auf die er sein Modul montieren könnte, finden sich bei Bürgersolaranlagen Menschen zusammen, die auf einem “gemeinsamen” Dach montieren.

So kann jeder Bürger seinen direkten Beitrag für regenerative Stromgewinnung leisten, ohne eigene Flächen dafür vorhalten zu müssen. Auch werden die Solarparks von Fachleuten mit ihrem Wissen und Knowhow begleitet. Es gibt hierfür auch bestimmte Förderungen, die so genutzt werden können.

Zum Beispiel erwirtschaften die Investoren mit einer solchen Anlage durch die über 20 Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung die Investitionskosten heraus. Für die Finanzierung stehen unter anderem auch Darlehen der KfW-Bank (ERP-Umweltprogramm) zur Verfügung.

Allerdings gelten die Investoren für das Finanzamt als Stromproduzent – das heißt, sie müssen Umsatzsteuer abführen und dergleichen. Sie gelten quasi als “echter” Unternehmer.

Die dabei zu erwirtschaftende Rendite hängt vor allem von der Größe einer Anlage ab. Auch sie liegt etwa zwischen 5 und 8 Prozent. Eine Anlage in einem Bürgersolarpark ist auf jeden Fall eine langfristig wirksame Anlagemöglichkeit – denn nach der Amortisationszeit der Anlage bringt diese weiterhin Gewinne ein.

 

 

Worauf ist bei der Auswahl des Anlageinstrumentes zu achten

Jeder Investor, der Geld anlegen möchte, der hat heute die Qual der Wahl, wie er sein Geld am effektivsten anlegen soll. Dies ist eine sehr positive Entwicklung, die dem Anleger jedoch auch die Freiheit schenkt, das für ihn passende Investment zu finden. Allerdings bedarf es einigem Aufwand, die verschiedenen Anlageinstrumente zu prüfen und einzuschätzen.

Dabei geht es nicht allein um die abzuschöpfende Rendite, sondern jedes einzelne Instrument hat seine Vor- und Nachteile bei Gewinnbeteiligung und Risiko.

Auch muss ein Anleger verstehen, für wie lange sein Geld gebunden ist und ihm dadurch nicht für andere Investitionen zur freien Verfügung steht. Und vor allem möchte ein Anleger natürlich wissen, welche Rechte und Pflichten ihm durch eine Investition entstehen.

Weil es gar nicht so einfach ist, sich Wissen dieser ganzen Fachbereiche selbst anzueignen, kann man sich durchaus einen guten Anlageberater suchen, mit dem man gemeinsam eine angemessene Anlagestrategie entwickelt.

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