Physischer und digitaler Nachlass: So sorgen Sie für den Ernstfall vor

netbank: Jahr für Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Milliarden Euro vererbt – und oft gibt es unter den Erben Streit, weil der Nachlass nicht klar geregelt ist. Zwar ist in der gesetzlichen Erbfolge geregelt, welcher Anteil dem Ehepartner, den Kindern und – wenn keine Nachkommen vorhanden sind – den Eltern oder Geschwistern zusteht.

Doch gerade in Zeiten von Patchwork-Familien und nichtehelichen Partnerschaften ist es ratsam, frühzeitig für Klarheit zu sorgen, um späterem Ärger vorzubeugen. Immer wichtiger wird es in diesem Zusammenhang auch, den digitalen Nachlass zu regeln.

Beteiligte mit einbeziehen
Viel Streit lässt sich vermeiden, wenn schon frühzeitig alle Beteiligten in die Entscheidungen mit einbezogen werden und Transparenz darüber herrscht, wer was bekommen soll. Gerade wenn Immobilien zum Nachlass gehören, ist es sinnvoll zu wissen, wer im Erbfall an einer Übernahme interessiert ist und in welcher Form die anderen Erben ausgezahlt werden sollen.

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Testament: Rechtssicher über den Nachlass bestimmen
Wenn Sie Ihren Nachlass mit einem Testament ordnen, sollten Sie darauf achten, dass dieses juristisch nicht angreifbar ist. So ist ein Testament in der Regel nur gültig, wenn es komplett von Hand geschrieben ist. Ein Computerausdruck mit eigenhändiger Unterschrift wird nicht anerkannt. Darüber hinaus sollte das Schriftstück eindeutig als Testament oder „Letzter Wille“ gekennzeichnet sein.

Dann gilt es zu beachten, dass Ehepartnern und Kindern – sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch weiteren Verwandten – ein Pflichtteil zusteht. Dieser beträgt die Hälfte des Anteils, der sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergibt. Soll ein Erbe weniger als den Pflichtteil erhalten, ist dies nur zulässig, wenn er aus freien Stücken auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet oder der Pflichtteil z.B. berechtigterweise wirksam entzogen wurde.

Ganz wichtig: Bewahren Sie Ihr Testament an einer leicht zu findenden Stelle auf und informieren Sie Ihre Angehörigen, wo sich das Dokument befindet.

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Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?
Ob E-Mail-Konto, Facebook-Profil oder Datensicherungen bei Cloud-Anbietern – im Lauf des Lebens sammeln sich jede Menge Daten und Passwörter an. Auch hier gilt es zu überlegen und schriftlich festzuhalten, wer im Fall des Ablebens auf die Daten zugreifen darf und was mit ihnen passieren soll.

Experten empfehlen: Speichern Sie Ihre Zugangsdaten und Passwörter auf einem verschlüsselten oder mit Kennwort geschützten USB-Stick und deponieren Sie diesen in einem Bankschließfach oder in einem Tresor. Auf diese Weise steht dann auch ein digitaler Nachlass auf sicherem Fundament.

Vorsorgevollmacht: Ernennen Sie eine Vertrauensperson
[the_ad_placement id=”flexi-1-mobile-desktop”] Zur Nachlassregelung gehört auch die Frage, wer Ihre Interessen wahrnehmen soll, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr handlungsfähig sind. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens – beispielsweise eines Ihrer Kinder – benennen, die dann wichtige Angelegenheiten wie Banktransaktionen oder Pflegeentscheidungen regeln kann.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Ausführungen nur um allgemeine Informationen handelt. Der Beitrag wurde nicht mit der Absicht erstellt Ihnen einen rechtlichen Rat zu geben. Wir haften nicht für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vorgenannten Informationen.

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