Beitragsbemessungsgrenzen: Spitzenverdiener zahlen 2019 deutlich mehr

Credit Europe Bank: Der Entwurf für die “Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019” des Bundesarbeitsministeriums sieht deutliche Anhebungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen vor. Die Eckwerte für die Sozialabgaben werden jedes Jahr entsprechend der Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst.

Da die Löhne und Gehälter 2017 durchschnittlich zwischen 2,5 und 2,8 Prozent gestiegen sind, müssen sich gutverdienende Arbeiter und Angestellte auf höhere Sozialabgaben einstellen.

Rentenversicherung: Schrittweise Angleichung von Ost und West
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in den alten Bundesländern voraussichtlich um 200 Euro steigen, und zwar von 6.500 Euro Monatsbrutto auf 6.700 Euro. In den neuen Bundesländern fällt die Erhöhung gravierender aus. Dort klettert die Bemessungsgrenze von 5.800 auf 6.150 Euro monatlich und damit um 350 Euro.

Ursache hierfür ist das sogenannte Rentenüberleitungsgesetz, das die Einführung einheitlicher gesamtdeutscher Rechengrößen in der Sozialversicherung festlegt. Da die Ostwerte bis 2024 schrittweise an die Westgrößen angepasst werden, steigen die Bemessungsgrenzen in den neuen Bundesländern in den nächsten Jahren stärker als in den alten Bundesländern.

Arbeitnehmer in den alten Bundesländern, die voll beitragspflichtig sind, müssen demnach im kommenden Jahr knapp 19 Euro pro Monat mehr an die Rentenkasse abführen als 2018. In den neuen Bundesländern kann die Mehrbelastung sogar mehr als 30 Euro ausmachen.

Da die gleichen Eckwerte auch für die Arbeitslosenversicherung gelten, kommen im Westen weitere 3 Euro hinzu, im Osten fast 5 Euro. Allerdings hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Senkung des Arbeitslosenbeitrags ab 2019 in Aussicht gestellt, so dass die Erhöhung hier geringer ausfallen könnte.

Krankenversicherung: Versicherungspflichtgrenze steigt erneut
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich. Sie soll nach den Vorschlägen des Bundesarbeitsministeriums von derzeit 4.425 Euro auf 4537,50 Euro angehoben werden. Kinderlose Singles, die in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, dürften dann ab 2019 etwa 11 Euro mehr in die Kranken- und Pflegekasse einzahlen.

Die Versicherungspflichtgrenze, also das Limit, bis zu dem Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, soll von 59.400 auf 60.750 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich privat krankenversichern.

Endgültige Werte erst im Oktober
Unterm Strich müssen Spitzenverdiener im Westen demnach mit einer Mehrbelastung von mehr als 30 Euro ab 2019 rechnen, im Osten um einiges mehr. Allerdings sind die Werte noch nicht endgültig. Die vorläufigen Rechengrößen des Referentenentwurfs müssen noch von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat bestätigt werden.

Weitere Meldungen:
Stark gefragt – Balkonanbauten für mehr Wohnqualität
So sparen Sie bei den Heizkosten
Heute schon den Kontostand gecheckt?

Themen im Artikel

Infos über Credit Europe Bank

    Credit Europe Bank:
    Die Credit Europe Bank NV ist ein internationales Finanzdienstleistungsunternehmen mit ca. 4200 Mitarbeitern und 6 Millionen Kunden. In zehn Ländern stellt die Bank gebrauchsfreundliche Produkte auf effizientem Wege für Privatkunden bereit und bietet darüber hinaus ...
    Disclaimer & Risikohinweis

    Credit Europe Bank News

    Weitere Trading News

    DKB plant Stellenstreichungen

    Finanznachrichten: Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat im vergangenen Jahr ihre Spareinlagen infolge der Zinswende deutlich gesteigert. Wie DKB-Chef Stefan Unterlandstättner (Foto) und Finanzvorstand Jan Walther in...