Von Mindestlohn bis Mütterrente – was ändert sich 2019?

Targobank: Arbeitnehmer, Hartz-IV-Empfänger, Rentner und Eltern – unterm Strich bringt 2019 für fast alle mehr Geld. Jahr für Jahr gibt es zahlreiche Neuerungen, über die man informiert sein muss. Einige wichtige Änderungen für 2019 haben wir hier zusammengefasst.

Neue Regelungen können oft einen direkten Einfluss auf Ihren Geldbeutel haben. Schon deshalb lohnt sich der Blick in diese Übersicht…

1. Mindestlohn, Hartz-IV-Regelsätze und Renten steigen
Viele Deutsche können sich 2019 über mehr Geld in der Tasche (oder dem Konto) freuen. So steigt zu Jahresbeginn der gesetzliche Mindestlohn um 35 Cent je Stunde auf 9,19 Euro. Achtung: Der gilt ebenfalls für Mini-Jobber.

Weil die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie mit spitzem Bleistift rechnen, wie viel Stunden Arbeit da noch drin sind (48 Stunden x 9,19 Euro = 441,12 Euro). Auch Hartz-IV-Empfänger – immerhin etwa sechs Millionen Menschen – bekommen mehr Unterstützung: Der Regelsatz geht von 416 auf 424 Euro.

Pünktlich zur Jahresmitte steigen auch wieder die Renten: In den alten Bundesländern um etwas mehr als drei, in den neuen um fast vier Prozent. Der „Durchschnittsrentner“ erhält rund 45 Euro mehr.

 

 

2. Beiträge zu Arbeitslosen- und Krankenversicherung sinken
Wer einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, profitiert von Änderungen in der Kranken- sowie Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent. Das verspricht mehr netto vom Brutto.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich zwar nichts am allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Aber: Wenn Kassen mit diesem Geld nicht auskommen, erheben sie einen Zusatzbeitrag. Diesen individuellen Aufschlag mussten bisher allein die Arbeitnehmer stemmen. Ab 2019 ändert sich das. Dann muss sich der Arbeitgeber zu gleichen Teilen wie sein Angestellter an diesen Mehrkosten beteiligen.

Auch Kleinselbständige werden ab 2019 in der Krankenversicherung entlastet. Die Mindestbemessungsgrenze wird auf 1142 Euro halbiert. Der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbständige sinkt somit Anfang des Jahres auf rund 180 bis 190 Euro.

3. Wermutstropfen Pflege- und Sozialversicherung
Auf breiter Front steigen hingegen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Satz erhöht sich um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose (ab dem 23. Lebensjahr) steigt er auf 3,3 Prozent.

Und noch ein weiterer Wermutstropfen zum Thema Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen werden angehoben. Es müssen also auf einen größeren Teil des Einkommens Sozialbeiträge gezahlt werden.

Das bedeutet aber auch: Es erhöht sich automatisch der Höchstbetrag, der für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt werden kann. Bis zu vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (also 268 Euro monatlich in 2019) können ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert werden.

Bei Entgeltumwandlungen gilt für Neuzulassungen ab Januar 2019 sowie für bestehende Vereinbarungen vom Jahr 2022 ein neuer Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des jeweiligen Betrages.

 

 

4. Erhöhung bei steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld
Zum 1. Juli 2019 erhöht sich das Kindergeld um zehn Euro pro Kind. Für das erste sowie das zweite Kind werden somit 204 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro, für jedes Weiterte 235 Euro. Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 7428 auf 7620 Euro erhöht – und das bereits zu Jahresbeginn.

Auch Kinderlose profitieren: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von bisher 9000 auf 9168 Euro. Einkommen unterhalb dieses Wertes bleiben steuerfrei. 2020 werden es dann sogar 9408 Euro sein.

5. Verbesserung bei der Mütterrente
Spürbare Verbesserungen gibt es bei der so genannten Mütterrente. Alle Mütter und Väter, die eine Erziehungszeit nachweisen können und deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen für jedes Kind zweieinhalb statt wie bislang zwei Rentenpunkte angerechnet. Das betrifft etwa zehn Millionen Rentner(innen).

Je nach Bundesland entspricht dies einem Rentenplus von 15 bis 16 Euro pro Monat. Wer ab Januar 2019 oder später neu in Rente geht, erhält die neue Mütterrente bereits von der ersten Rentenzahlung an und wird hierüber im Rentenbescheid informiert.

Für Mütter und Väter, deren Rente vorher begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung.

 

 

6. Brückenteilzeit geht an den Start
Eine gute Nachricht für viele Familien: Wer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen möchte (etwa um ein Kind zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen), bekommt ab 2019 ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle.

Die neue „Brückenteilzeit“ greift für alle Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Wichtige Voraussetzung: Die Arbeitnehmer muss in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten.

7. Neue 100- und 200-Euro-Scheine
Die Deutschen (und die anderen Europäer, die mit Euro bezahlen) müssen sich erneut an Veränderungen im Portemonnaie gewöhnen: Der 100-Euro-Schein sowie der 200-Euro-Schein werden ab Frühjahr 2019 nach und nach durch neue Noten ersetzt. Damit soll es Geldfälschern noch schwerer gemacht werden.

Die neuen Scheine gehören zur zweiten, seit 2013 ausgegebenen Euro-Banknotenserie, der sogenannten Europa-Serie. Diese ist damit komplett – enthält allerdings keinen 500-Euro-Schein mehr. Der alte wird Ende April 2019 abgeschafft. Er wird dann nicht mehr produziert und ausgegeben. Die alten, bereits in Umlauf befindlichen höchstwertigen Euro-Banknoten behalten aber dauerhaft ihre Gültigkeit.

 

 

8. iTAN wird abgeschafft
Nicht nur die 500-Euro-Noten verschwinden, auch für die alten iTAN-Listen tickt die Uhr: Die per Post verschickten klassischen Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen ab Herbst 2019 nicht mehr verwendet werden. Hintergrund ist die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie.

Danach müssen Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist. Dazu muss bei elektronischen Zahlungsvorgängen noch ein dynamischer Authentifizierungscode generiert werden. Dies kann über das iTAN-Verfahren technisch nicht dargestellt werden.

Nach einer mehrmonatigen Umsetzungsfrist bedeutet das nach dem 14. September 2019 das Aus für die iTAN. Infos zu den TAN-Verfahren bei der TARGOBANK finden sie ebenfalls hier im Magazin.

9. Änderung der Besteuerung von Investmentfonds
Mit der Einführung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) hat der Gesetzgeber das Besteuerungsverfahren für Investmentfonds grundlegend verändert. Erstmalig ab Anfang Januar 2019 werden Erträge aus Investmentfonds anhand einer jährlich ermittelten sogenannten Vorabpauschale besteuert.

Falls für Investmentfonds in Ihrem Depot eine Vorabpauschale ermittelt wird, belastet ihre Bank gemäß der gesetzlichen Grundlage die darauf anfallende Kapitalertragsteuer Ihrem Verrechnungs-/Girokonto und führt diese an das Finanzamt ab.

 

 

Die Vorabpauschale wird erstmalig Anfang 2019 für den Wertzuwachs des Jahres 2018 berechnet. Der Steuerabzug auf Ihrem Verrechnungs-/Girokonto erfolgt im Januar 2019. Mögliche Steuerfreistellungen wie ein Freistellungsauftrag, eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder Verluste zur Verrechnung werden vorher berücksichtigt.

Als Kunde der TARGOBANK können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags jederzeit im Online-Banking unter www.targobank.de anpassen. Generell sollte man (wie jedes Jahr) auch zum Wechsel von 2018 auf 2019 prüfen, ob die Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt sind: Je nach Ertragslage auf Konten und Depots kann es Sinn machen, die Freistellungen anzupassen.

Bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile wird die gezahlte Steuer der Vorabpauschale beim endgültigen Kapitalertragsteuerabzug angerechnet. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

10. Was sich für Autofahrer ändert
Auf die deutschen Autofahrer kommen 2019 einige wichtige Änderungen zu. Und damit sind nicht die zahlreichen Fahrverbote für Dieselwagen gemeint, die in einigen Städten (u. a. Köln, Frankfurt, Stuttgart, im Ruhrgebiet) eingeführt werden (müssen). Vielmehr können Autobesitzer ab dem kommenden Jahr Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen.

Ein genauer Zeitpunkt, ab wann dies in 2019 möglich sein wird, ist noch nicht bekannt. Klar ist nur, dass sich der Halter für das Prozedere mit Hilfe des neuen Personalausweises samt eingeschalteter Online-Funktion identifizieren muss.

Weil die Nachfrage nach E-Autos nicht in Fahrt kommt, hilft die Bundesregierung demnächst nach: Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

 

 

Und noch etwas ändert sich bei den Stromern: Ab Juli ist der Einbau eines akustischen Signals bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen Pflicht. Das Warnsystem soll bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren automatisch einen Ton erzeugen.

Dieser orientiert sich an den verschiedenen Geräuschen von Verbrennungsmotoren zum Beispiel beim Beschleunigen oder Abbremsen. Dadurch sollen Fußgänger, Radfahrer und ältere Menschen auf die Stromer aufmerksam werden, solange diese noch keine eigenen Fahrgeräusche erzeugen.

Nicht vergessen: Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung.

Wer nicht das Auto für die Fahrt zur Arbeit nutzt, profitiert ebenfalls, denn 2019 wird für umweltfreundliche Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden.

Wer sein Dienstfahrrad auch privat nutzt, muss ab Januar 2019 den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen: Der sich grundsätzlich aus einer Überlassung ergebende geldwerte Vorteil ist nach den Regelungen im Jahressteuergesetz künftig steuerfrei.

11. Kosten fürs Telefonieren ins EU-Ausland werden gedeckelt
Noch eine weitere Änderung trifft Reisende – genauer Angehörige oder Freunde, die zu Hause bleiben (müssen). Immer noch ist Telefonieren innerhalb Europas eine Kostenfalle. Wer sich vorübergehend im EU-Ausland aufhält und nach Deutschland mit dem Handy telefoniert, zahlt zwar keine Extra-Gebühren mehr.

In umgekehrter Richtung aber, von Köln nach Kos, München nach Mallorca oder Leipzig nach Lanzarote, werden Kunden noch immer kräftig abkassiert. Damit ist ab Mai 2019 Schluss. Von da an sollen die Gebühren auch aus der Heimat ins EU-Ausland gedeckelt werden.

Ein Anruf mit dem Handy oder übers Festnetz, um zu fragen, wie es dem Urlauber, Geschäftsreisenden, Freund oder Familienmitglied geht, darf dann nicht mehr als 19 Cent die Minute kosten, eine SMS nicht mehr als sechs Cent.

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