Absicherung für Berufsanfänger

Ist die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen, beginnt der Start ins Berufsleben. Damit steigt aber auch die Verantwortung des Einzelnen für sich selbst. Welcher individuelle Schutz erforderlich ist, lesen Sie hier.

Wer nach einer Ausbildung oder einem Studium mit dem Berufsleben beginnt, sollte sich auch über die eigene Absicherung kümmern. Denn in vielen Bereichen entfällt der bisherige Schutz über die Eltern. Zudem kommen neue Risiken hinzu.

Mit dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums beginnt für Berufsanfänger auch hinsichtlich ihrer eigenen Absicherung ein neuer Lebensabschnitt.

Denn sobald ein junger Erwachsener seine Erstausbildung beendet hat und eine Arbeitsstelle annimmt, endet beispielsweise in der Regel die Mitversicherung in einer bestehenden Privathaftpflicht- und/oder in der Familienrechtsschutzversicherungspolice der Eltern. Darüber hinaus kommen oft weitere Risiken wie ein eigener Hausrat hinzu, die es abzusichern gilt.

Einkommensschutz bei Unfall oder Krankheit
Besonders wichtig ist unter anderem die eigene finanzielle Absicherung. Wer zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit berufs- oder gar erwerbsunfähig wird, erhält – wenn überhaupt – nur wenige gesetzliche Leistungen. Alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben beispielsweise keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.

Und auch bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit, also, wenn man nicht nur seinen erlernten Beruf, sondern auch jede andere Erwerbstätigkeit nicht oder weniger als drei Stunden am Tag ausüben kann, ist die gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente erheblich niedriger als das bisherige Einkommen.

So betrug beispielsweise die Durchschnittsrente bei denjenigen, die 2015 erstmalig eine volle Erwerbsminderungs-Rente zugesprochen bekamen, monatlich gerade einmal 711 Euro.

Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, mit denen man eine Einkommenslücke, die eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit sich bringt, absichern kann. So zahlt beispielsweise eine abgeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung eine vereinbarte Rente im Versicherungsfall.

Damit ein Versehen nicht in den Ruin führt
Zu den wichtigsten Versicherungspolicen für Berufsanfänger gehört zudem die Privathaftpflichtversicherung. Zum einen entfällt, wie bereits genannt, die Mitversicherung in einer eventuell bestehenden Privathaftpflicht-Police der Eltern, zum anderen muss jeder selbst für Schäden, die er anrichtet, auch wenn es nur versehentlich ist, in voller Höhe haften.

Wer beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer verletzt wird, muss mit hohen Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen rechnen. Dies kann ohne eine Privathaftpflichtversicherung zum finanziellen Ruin führen.

Eine Privathaftpflicht-Police übernimmt dagegen die Kosten von Personen- und Sachschäden, die der Versicherte versehentlich bei einem anderen verursacht hat, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Sie wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Individueller Bedarf
Darüber hinaus gibt es noch andere Risiken, die es entsprechend einer geänderten Lebenssituation abzusichern gilt. Wer beispielsweise einen eigenen Haushalt hat, kann das Inventar unter anderem gegen Brand-, Einbruch-Diebstahl- und Leitungswasserschäden mit einer Hausratversicherung absichern.

Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber, einem Unfallgegner oder auch in anderen Fällen hilft eine entsprechende Rechtsschutzversicherung weiter. Sie bietet im Versicherungsfall unter anderem Kostenschutz für eine anwaltliche Beratung oder auch für einen möglichen Gerichtsprozess.

Grundsätzlich ist es für Berufsanfänger sinnvoll, sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, welche Versicherungen notwendig sind. Der Fachmann kann zum Beispiel bei zusammenlebenden Paaren prüfen, inwieweit eine kostenlose oder günstige Mitversicherung in einer bestehenden Versicherungspolice des Partners möglich ist.

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